Beratungshilfe in Arbeitssachen?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Nostra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 15.09.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.10.2009, 11:40

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Mein Freund hat Stress mit seinem Arbeitgeber und würde sich jetzt gerne mal bei uns beraten lassen.

Da er aber recht wenig verdient und knapp bei Kasse ist, würde ich gern wissen, ob es auch für Arbeitssachen einen Beratungshilfeschein gibt, damit er dann nur die 10,00 € an uns zahlen muss?

Ich steh da irgendwie aufm Schlauch.

Danke für eure Hilfe.

PS: Bei uns gibts net so was wie "Personalrabatt", deshalb würde ne normale bzw vielleicht auch ne etwas geringere Rechnung gestellt werden.
Memnoch
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 24.09.2009, 19:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Ruhrgebiet

#2

02.10.2009, 11:53

Klar gibt´s den auch für Arbeitsrechtssachen. Mußt nur überlegen, ob er sich den selbst beim AG beschafft oder in Eurer Kanzlei seine Einkommensverhältnisse offenlegt.
Nostra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 15.09.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

02.10.2009, 11:57

hmm was würdest du vorschlagen?

wo bekommt er ihn denn leichter.

also wir hatten noch nie nen fall, dass der mandant uns seine einkommensverhältnisse offengelet hat. die kamen scho immer mit dem schein vom gericht.
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

02.10.2009, 11:57

Ja ganz normal beantragen.
LG Grübchen
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

02.10.2009, 11:59

Wenn die Mandanten den Schein beim Gericht holen ist das einfacher für Euch und weniger Arbeit für die paar Kröten. Schick Deinen Freund da hin, er soll Mietvertrag und eventuelle Schuldverpflichtungen (Verträge darüber mitnehmen) und was sonst dafür nötig ist mitnehmen.
LG Grübchen
Nostra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 15.09.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

02.10.2009, 12:14

was genau muss er denn da mitbringen?

also ich würde sagen auf jeden fall seinen lehrvertrag und seine letze gehaltsabrechnung.

so richtige verpflichtungen hat er eigentlich net. außer halt kostgeld.
aber er wohnt ja noch daheim bzw. bei mir deshalb keine miete.
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#7

02.10.2009, 17:33

Hallo,

siehe:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Dort findest du den Antrag auf Beratungshilfe sowie Ausfüllhinweise.

LG Silvia
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#8

02.10.2009, 17:34

Hallo,

siehe:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Dort findest du den Antrag auf Beratungshilfe sowie Ausfüllhinweise.

LG Silvia
Antworten