Verfahren anhängig: Beratungshilfe - örtliche Zuständigkeit?

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angeljonny
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Beiträge: 5
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#1

02.10.2009, 10:28

Guten Morgen ihr Lieben,

kurze Frage: Für Beratungshilfe ist doch das Amtsgericht am Wohnsitz örtlich zuständig. Was ist aber, wenn ein Verfahren (hier Scheidung) bei einem anderen AG anhängig ist. Wo ist der Beratungshilfe-Antrag dann einzureichen?

Lg
Jo
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nici77
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Registriert: 29.07.2008, 09:50
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#2

02.10.2009, 10:31

Bei Scheidung kannst du doch PKH beantragen. Oder willst du nur den Mdt. beraten. Dann muss der Mdt. zu dem für ihn zuständigen Gericht und einen Beratungshilfeschein holen.
Liebe Grüße nici77
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