!?Terminsgebühr!?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Maus86
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#1

01.10.2009, 18:18

Schönen guten Abend ihr Lieben!

Jetzt ist es schon fast halb 7 und ich muss immer noch arbeiten! :(
Jetzt hab ich da eine Akte und eine Frage:

Bekomme ich im Berufungsverfahren auch eine 1,2 Terminsgebühr, wenn
ohne mündliche Verhandlung ein Beschluss ergangen ist, wonach die Berufung zurückgewiesen wird????
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#2

01.10.2009, 18:40

Nein, bekommt man m. E. nicht. Wofür auch? Du bekommst ja auch keine TG, wenn die Klage ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wird :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Maus86
Foren-Praktikant(in)
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#3

01.10.2009, 18:41

Oh ok danke schön! Schönen Abend noch!
Micsi11
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#4

01.10.2009, 18:42

Nein, die bekommst du leider nicht.
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