habe hier eine Knobelaufgabe der besonderen Art.
Also alles von Anfang:
Unser Mandant hat eine Kündigung erhalten und ist Gewerkschaftsmitglied. Er ist zuerst zu den Ass. der Gewerkschaft gegangen um eine KSchKl machen zu lassen. Da der Ass. ihn aus dem Betrieb rausholen wollte mit Vergleich, unser Mdt damit nicht einverstanden war, hat er den Anwalt vor Gütetermin gewechselt. Anderer Anwalt hat Gütetermin wahrgenommen und auch vorgetragen, Anträge gestellt etc. Da er sich von diesem auch nicht richtig vertreten fühlte, kontaktierte er seine Gewerkschaft, um sich einen anderen Anwalt empfehlen zu lassen. Gewerkschaft übernimmt sogar unsere RA-Kosten.
Jetzt ist er bei uns. Soweit so gut
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Er hat aber ein Problem, er ist insolvent und der 2. RA macht jetzt seine Kosten via KFA geltend. Mdt. sagt, er hätte den RA beim Beratungsgespräch darauf hingewiesen, dass er insolvent ist und er sich in der Wohlverhaltensphase befindet und RA sagte nur: da gibt es die Möglichkeit eines PKH und Mdt ging davon aus, dass die Sache damit erledigt ist. Tja.....
Jetzt hab ich mir schon überlegt, da er wirklich ein armer Schlucker ist, für zwei Kinder unterhaltspflichtig und momentan Arbeitslosenhilfe bezieht, wie man das für beide Seiten akzeptabel lösen kann. Kann man nachträglich den PKH beantragen, auch wenn er mittlerweile RS hat?
Vielen Dank
Frau Geheimrat