Hallo,
haben bei einem Rechtsstreit in der 2. Instanz einen Vergleich geschlossen, dass die Kosten des Rechtsstreites und dieses Vergleiches gegeneinander aufgehoben werden.
Haben sowohl in der 1. als auch in der 2. Instanz PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen. Nun hat der Beklagte/Berufungskläger KFA hinsichtlich der GK beantragt für beide Instanzen.
Meiner Meinung nach brauch unsere Mdt keine GK an den Gegner zahlen, da wir ja PKH haben. Gibt ja auch nen BGH Urteil vom 23.10.2003, wo drinnen steht, dass Ge die GK Kosten festsetzen lassen kann, wenn PKH-Partei gemäß Vergleich die Kosten übernimmt. Dies ist ja hier nicht der Fall.
Seh ich das richtig, oder hab ich grad nen Denkfehler??
Lg Tine
PKH -Vergleich
Hallo,
ihr habt doch einen Vergleich geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Das bedeutet, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden ! ! !
Ihr habt doch die hälftige Zahlung der Gerichtskosten durch Vergleich übernommen und müsstet diese nun auch zur Hälfte tragen.
Es ist ja keine Entscheidung, z. B. Urteil gegen euch ergangen, dann müsstet ihr keine zahlen.
LG Silvia
ihr habt doch einen Vergleich geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Das bedeutet, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden ! ! !
Ihr habt doch die hälftige Zahlung der Gerichtskosten durch Vergleich übernommen und müsstet diese nun auch zur Hälfte tragen.
Es ist ja keine Entscheidung, z. B. Urteil gegen euch ergangen, dann müsstet ihr keine zahlen.
LG Silvia
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hab irgendwie grad nen loch im kopf
wenn wir durch entscheidung, also durch urteile verloren hätten, hätten wir keine bezahlen müssen??? denk denk denk.......
sorry aber hab grad ausgelernt und manchmal noch nicht recht nen plan.
hab schon kapiert, dass durch die pkh nur die eigenen kosten getragen werden und wenn wir du urteil quasi verlieren und die kosten tragen müssten, würde das die staatskasse mit übernehmen, aber wenn wir durch vergleich quasi die kosten gegeneinander aufheben, tragen wir die hälfte an den gk, auch wenn wir pkh haben? oh mann. also ra-gebühren über die pkh und gk muss mdt selber tragen....??????
tine
wenn wir durch entscheidung, also durch urteile verloren hätten, hätten wir keine bezahlen müssen??? denk denk denk.......
sorry aber hab grad ausgelernt und manchmal noch nicht recht nen plan.
hab schon kapiert, dass durch die pkh nur die eigenen kosten getragen werden und wenn wir du urteil quasi verlieren und die kosten tragen müssten, würde das die staatskasse mit übernehmen, aber wenn wir durch vergleich quasi die kosten gegeneinander aufheben, tragen wir die hälfte an den gk, auch wenn wir pkh haben? oh mann. also ra-gebühren über die pkh und gk muss mdt selber tragen....??????
tine
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Genau. Das mag widersinnig erscheinen, aber es ist so. Als Entscheidungsschulder trägt der PKH-Berechtigte keine Gerichtskosten. Als Übernahmeschuldner dagegen schon - er hat ja trotz seiner finanziell engen Lage "freiwillig" Kosten übernommen. Darauf muß man beim Vergleichsabschluß achten und ggf. lieber das Gericht über die Kostentragung entscheiden lassen.
Zu so einem Fall habe ich auch gleichmal eine Frage.
Wir haben geklagt + PKH bewilligt bekommen. Gegenseite hat auch PKH bewilligt bekommen. Es wurde ein Vergleich geschlossen und die kosten werden gegeneinander aufgehoben.
So, danach habe ich die PKH-Vergütung beantragt und gegen die Staatskasse festsetzen lassen. ... es passierte weiterhin nichts..... und nun auf einmal zahlt die Gegenseite Raten...??
Aber wir haben vom Gericht nichts bekommen. Ich steh aufn schlauch. Ich weiß,dass es eine "kostenentscheidung" nicht gibt... aber es muss doch irgendwie eins chreiben geben, wo die gegenseite aufgefordert wird..an uns zu zahlen??? oder nicht?
Wir haben geklagt + PKH bewilligt bekommen. Gegenseite hat auch PKH bewilligt bekommen. Es wurde ein Vergleich geschlossen und die kosten werden gegeneinander aufgehoben.
So, danach habe ich die PKH-Vergütung beantragt und gegen die Staatskasse festsetzen lassen. ... es passierte weiterhin nichts..... und nun auf einmal zahlt die Gegenseite Raten...??
Aber wir haben vom Gericht nichts bekommen. Ich steh aufn schlauch. Ich weiß,dass es eine "kostenentscheidung" nicht gibt... aber es muss doch irgendwie eins chreiben geben, wo die gegenseite aufgefordert wird..an uns zu zahlen??? oder nicht?
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Wäre es nicht sinnvoller, die Gegenseite zu fragen, was sie da grad bezahlt? Wenn Ihr geklagt habt und ein Vergleich geschlossen wurde, könnte es sich ja auch um die Vergleichssumme handeln. Jedenfalls wird Dir das im Forum wohl keiner beantworten können. Oder wart, ich guck nochmal .
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Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben sind, muß die Gegenseite an Euch nix zahlen. Dann trägt jeder seine Kosten selbst und die Hälfte der Gerichtskosten. Allenfalls wenn Ihr vor PKH-Bewilligung Gerichtskosten eingezahlt habt und die Gegenseite im Vergleich die Hälfte übernommen hat, könnte sie die an Euch zahlen müssen. Aber das wissen wir ja alles nicht. Deshalb - Gegenseite fragen!