Folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten beim LG eine Klage mit gleichzeitigem PKH-Antrag eingereicht. Kurz darauf legten wir das Mandat nieder. Über den PKH-Antrag wurde noch nicht entschieden, laut Gericht ruht das Verfahren, da sich bisher kein "neuer Anwalt" gemeldet hat.
Inzwischen hat der EX-Mandant auch Insolvenzverfahren angemeldet.
Jetzt meine Frage, wie kann ich in dieser Sache unsere GEbühren geltend machen. Kann ich - auch wenn über PKH-Antrag - noch nicht entschieden wurde meine Gebühren versuchen festzusetzen ?
Oder muss ich diese Gebühren im Insolvenzverfahren anmelden und vorab eine Rechnung an den Ex-Mandant schicken ?
PKH + Insolvenzverfahren
- Tigerle
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@Micsi11, mensch da hast Du Recht, die Frage, ist echt, ob wir dann überhaupt noch beigeordnet werden. Ich glaube ich werde versuchen am Montag dort direkt anzurufen, und mal nachfragen, wie man am besten vorgeht.
@strange auch Dir danke für die Antwort, nur für das Insolvenzverfahren müssen wir keine PKH beantragen, da wir den Mandanten ja nicht mehr vertreten, wir müssen dort ja unsere Forderungen anmeldungen und da wir über das Verfahren, in dem über die PKH noch nicht entschieden wurde keine Abrechnung erteilt haben, weiss ich eben nicht, wie ich diese zum Insolvenverfahren anmelde.
@strange auch Dir danke für die Antwort, nur für das Insolvenzverfahren müssen wir keine PKH beantragen, da wir den Mandanten ja nicht mehr vertreten, wir müssen dort ja unsere Forderungen anmeldungen und da wir über das Verfahren, in dem über die PKH noch nicht entschieden wurde keine Abrechnung erteilt haben, weiss ich eben nicht, wie ich diese zum Insolvenverfahren anmelde.