PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
tine001
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#1

22.09.2009, 10:29

Hallo,

Kosten für Einwohnermeldeamtsanfragen kann man nicht bei der PKH Abrechnung mit rein nehmen, oder?
Steh grad ein wenig auf dem Schlauch und das schon am Dienstag ;)
Tine
Zaubermaus007
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#2

22.09.2009, 10:45

Hallo!

Ich glaube, das wird überall anders gesehen! Bei uns gibts die Gebühren nicht erstattet, weil es - meiner Meinung nach - Kosten der Partei sind. Außerdem ist die Erforderlichkeit einer EMA-Anfrage nicht gegeben, weil diese schon vom Gericht eingeholt wird.

Aber, wie gesagt: Jeder sieht das anders...
Zuletzt geändert von Zaubermaus007 am 22.09.2009, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

22.09.2009, 10:51

Zaubermaus007 hat geschrieben:Außerdem ist die Erforderlichkeit einer EMA-Anfrage nicht erforderlich, ...
8) :mrgreen:
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#4

22.09.2009, 11:07

Ups, habs geändert.... :thx
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#5

22.09.2009, 11:14

weil diese schon vom Gericht eingeholt wird.
Seit wann das denn?
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#6

22.09.2009, 11:29

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist und unsere Briefe als unzustellbar zurückkommen, machen wir immer eine EMA-Anfrage und der Gegenanwalt bekommt eine Rückbriefnachricht. Vielleicht machen einige Gerichte das nicht, ich kenn das aber nicht anders. Wir wollen unser Verfahren ja auch zu Ende bekommen und es geht so einfach schneller.

Und um das Problem mit der Erstattung der EMA-Kosten bei PKH zu umgehen, schreib ich auf die Rückbriefnachricht gleich den Zusatz, dass EMA von hier veranlasst wurde. So gibts keinen Streit und alle sind glücklich :engel
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#7

22.09.2009, 11:33

IHR macht die EMA, nicht das Gericht, so wie du das geschrieben hast, könnte man meinen, daß das Gericht bei Unzustellbarkeit von sich aus eine EMA veranlaßt ;)
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#8

22.09.2009, 11:36

Also ich hatte das schon, dass das Gericht die EMA veranlasst, zumal die ja dafür nichts bezahlen brauchen 8)
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#9

22.09.2009, 11:53

so wie du das geschrieben hast, könnte man meinen, daß das Gericht bei Unzustellbarkeit von sich aus eine EMA veranlaßt
Genau so ist es! WIR (das Gericht) machen EMA-Anfragen von Amts wegen und bitten gleichzeitig den Anwalt der Gegenseite um Ermittlung der Anschrift (z.B. bei seinem Mandanten etc).

Sorry, hätte das etwas deutlicher schreiben sollen. Aber du hast es richtig verstanden...
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#10

23.09.2009, 17:29

Sieh an, auch eine JUSTIZfachangestellte gehört zum Gericht! :shock: :lol:

Gleichwohl ist diese Methode eher die Ausnahme. Das Gericht ist weder gehalten noch verpflichtet, den Parteien die Ermittlungsarbeit abzunehmen. Auch wenn die Anfrage nichts kostet, die Anfrage ist auch zu schreiben und zu verschicken. Da gibt es aber durchaus Verwaltungen, die so etwas schon aufgrund des Kostenfaktors nicht billigen würden. Und dann steht gleich die Frage ins Haus: Sind Sie nicht ausgelastet? Sie können gerne dies und das noch übernehmen.

Bei uns werden EMA-Anfragen grundsätzlich nicht v.A.w. durchgeführt.
~ Grüßle ~
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