Strafanzeige - PKH?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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mollie

#1

17.09.2009, 10:30

wir haben für unsere mandantin eine strafanzeige gegen ihren ex gestellt. bekommen wir dafür pkh?
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immer
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#2

17.09.2009, 10:33

Nein. Allenfalls Beratungshilfe und die gibts im Strafrecht auch nur für reine Beratung, nicht für Vertretung.
AC/D Schuhe aus!
mollie

#3

17.09.2009, 10:48

hmm... kann man das irgendwo nachlesen? wir haben strafanzeige wg. verletzung der unterhaltspflicht gestellt und für das verfahren wg. unterhalt an sich haben wir pkh bewilligt bekommen... kann man darüber abrechnen oder wie rechne ich am besten jetzt mit unserer mandantin ab? steh aufm schlauch udn pkh ist nicht grad meine stärke :roll: :oops:
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Adora Belle
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#4

17.09.2009, 11:05

Eine Strafanzeige kann jeder Bürger selbst und unproblematisch stellen. Wer meint, dafür einen Anwalt zu benötigen, wird diesen selbst bezahlen müssen.

(Ich wage in solchen Fällen immer zu bezweifeln, daß tatsächlich vom Mandanten ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Sorry, aber wenn man die Strafanzeige so routinemäßig einfach mal mit raushaut, darf man sich hinterher nicht wundern, daß keiner die Kosten dafür trägt. Falls die Mandantin doch bereit ist, dafür zu zahlen - Einzeltätigkeit Teil 4 Abschnitt 3.)
Mops
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#5

17.09.2009, 11:30

für Strafanzeige gibt es keine Beratungshilfe für Vertretung, max. für Beratung. Steht im BerHG. Sonst ggf. Zulassung Nebenklage mit PKH beantragen.
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