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Prüfungsverfahren - PKH Bewilligung - Streitwert

Verfasst: 14.09.2009, 16:36
von Mia20
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Habe am 28.07.06 eine Klage bzw. Antrag auf Gewährung von PKH beim Gericht gestellt. Dann kam es zum Prüfungsverfahren. Bei der Gegenseite hat sich dann ein Anwalt legitimiert. Am 24.11.06 haben wir PKH bewilligt bekommen und am 27.11.06 wurde sodann die Klage der Beklagtenseite zugestellt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger (also wir) zu 91 % und die Beklagte zu 9%.
Streitwertbeschluss:
Klagantrag zu1):30.568,14 € bis zum 16.08.06, 17.568,14 € ab dem 17.08.06
Klagantrag zu2):60.000,00 €
Klagantrag zu3):1.000,00 €
Klagantrag zu4):9.000,00 €

Die Gegenseite hat einen folgenden Kostenausgleichantrag gestellt.
1,3 VG nach 100.568,14 €
1,2 TG nach 87.568,14 € .

Ist das korrekt???
Die Gegenseite kann durch nur nach dem Streitwert 84.568,14 € die beiden Gebühren fordern.

Liebe Grüße
Mia

Verfasst: 14.09.2009, 16:40
von Mops
Für das PKH Verfahren gibt es keine Kostenerstattung. Wenn Ihr nach Bewilligung nur 84 Tsd geltend gemacht habt, ist das der Wert nach die Kosten für die Kostenausgleichung zu berechnen sind.

Verfasst: 20.09.2009, 01:22
von Silvia
Hallo,

die Abrechnung der Gegenseite müsste richtig sein:

1,3 Verfahrensgebühr aus 100.568,14 € (waren anhängig)

1,2 Terminsgebühr nur aus 87.568,14 € (im Termin war wohl nur noch dieser Betrag anhängig, vorherige Erledigung des Restes ?)
> siehe SW-Beschluss, Klageantrag 1: 17.568,14 € ab dem 17.08.06

Warum sollen deiner Meinung nach nur aus 84.568,14 € die beiden Gebühren berechnet werden ? ? ?


LG Silvia :omi

Verfasst: 27.09.2009, 09:44
von Mops
weil: Für das PKH Verfahren gibt es keine Kostenerstattung