PKH 2 Beklagte 2 Urteile & Streitwertfestsetzung
Verfasst: 01.09.2009, 12:39
Moin Moin,
*argh* ganz tolle Akte, bitte entwirrt mich!
Wir Kläger, PKH bekommen. 2 Beklagte, die verurteilt wurden, jeweils € 12.500,00 zu zahlen, also nicht als Gesamtschuldner € 25.000,00. Das stellte sich aber erst im Laufe des Prozesses raus. Gegen die Beklagte zu 2. erging ein VU, Beklagte zu 1. wurde jetzt mit Urteil zur Zahlung verdonnert.
Das ging ja noch. Aber jetzt finde ich in der Akte auch noch nen Streitwertbeschluss, dass Streitwert bis 28.06.08 (Erlass VU) auf € 25.000,00 festgesetzt wurde, danach, als es halt nur noch mit einem weiterging, auf € 12.500,00.
Ich dachte mir jetzt folgendes:
2 x KFAs/Vergütungsanträge Staatskasse machen, weil ja 2 Beklagte
1 x 3100 und 3105 wegen VU
1 x 3100 und 3104 wegen streitigem Verfahren
Aber zu welchen Streitwerten? Bevor ich den Streitwertbeschluss "gefunden" hab, wollte ich alles zu € 12.500,00 abrechnen, weil ja jeder € 12.500,00 zahlen muss/soll. Aber jetzt? Ich kann doch nicht 2 mal die Verfahrensgebühr zu € 25.000,00 nehmen. Aber so versteh ich den Streitwertbeschluss.
Und by the way: Die Formulare zur Festsetzung der Vergütung (z. B. HRK 120a) - da ist 1 Spalte Gebühren nach § 49, zweite Spalte Gebühren nach § 50 und dritte "festzusetzen auf EUR". Was ist mit der dritten Spalte gemeint? Muss ich da noch irgendwas ausrechnen? Ist dieses Formular 2 in 1, also hab ich damit meine Gebühren Staatskasse und die KFA-Gebühren die die Beklagten gleichzeitig beantragt?
Ich hoffe, dass ist jetzt nicht zu
*argh* ganz tolle Akte, bitte entwirrt mich!
Wir Kläger, PKH bekommen. 2 Beklagte, die verurteilt wurden, jeweils € 12.500,00 zu zahlen, also nicht als Gesamtschuldner € 25.000,00. Das stellte sich aber erst im Laufe des Prozesses raus. Gegen die Beklagte zu 2. erging ein VU, Beklagte zu 1. wurde jetzt mit Urteil zur Zahlung verdonnert.
Das ging ja noch. Aber jetzt finde ich in der Akte auch noch nen Streitwertbeschluss, dass Streitwert bis 28.06.08 (Erlass VU) auf € 25.000,00 festgesetzt wurde, danach, als es halt nur noch mit einem weiterging, auf € 12.500,00.
Ich dachte mir jetzt folgendes:
2 x KFAs/Vergütungsanträge Staatskasse machen, weil ja 2 Beklagte
1 x 3100 und 3105 wegen VU
1 x 3100 und 3104 wegen streitigem Verfahren
Aber zu welchen Streitwerten? Bevor ich den Streitwertbeschluss "gefunden" hab, wollte ich alles zu € 12.500,00 abrechnen, weil ja jeder € 12.500,00 zahlen muss/soll. Aber jetzt? Ich kann doch nicht 2 mal die Verfahrensgebühr zu € 25.000,00 nehmen. Aber so versteh ich den Streitwertbeschluss.
Und by the way: Die Formulare zur Festsetzung der Vergütung (z. B. HRK 120a) - da ist 1 Spalte Gebühren nach § 49, zweite Spalte Gebühren nach § 50 und dritte "festzusetzen auf EUR". Was ist mit der dritten Spalte gemeint? Muss ich da noch irgendwas ausrechnen? Ist dieses Formular 2 in 1, also hab ich damit meine Gebühren Staatskasse und die KFA-Gebühren die die Beklagten gleichzeitig beantragt?
Ich hoffe, dass ist jetzt nicht zu