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PKH 2 Beklagte 2 Urteile & Streitwertfestsetzung

Verfasst: 01.09.2009, 12:39
von spitzi192
Moin Moin,

*argh* ganz tolle Akte, bitte entwirrt mich!

Wir Kläger, PKH bekommen. 2 Beklagte, die verurteilt wurden, jeweils € 12.500,00 zu zahlen, also nicht als Gesamtschuldner € 25.000,00. Das stellte sich aber erst im Laufe des Prozesses raus. Gegen die Beklagte zu 2. erging ein VU, Beklagte zu 1. wurde jetzt mit Urteil zur Zahlung verdonnert.

Das ging ja noch. Aber jetzt finde ich in der Akte auch noch nen Streitwertbeschluss, dass Streitwert bis 28.06.08 (Erlass VU) auf € 25.000,00 festgesetzt wurde, danach, als es halt nur noch mit einem weiterging, auf € 12.500,00.

Ich dachte mir jetzt folgendes:

2 x KFAs/Vergütungsanträge Staatskasse machen, weil ja 2 Beklagte

1 x 3100 und 3105 wegen VU

1 x 3100 und 3104 wegen streitigem Verfahren

Aber zu welchen Streitwerten? Bevor ich den Streitwertbeschluss "gefunden" hab, wollte ich alles zu € 12.500,00 abrechnen, weil ja jeder € 12.500,00 zahlen muss/soll. Aber jetzt? Ich kann doch nicht 2 mal die Verfahrensgebühr zu € 25.000,00 nehmen. Aber so versteh ich den Streitwertbeschluss.

Und by the way: Die Formulare zur Festsetzung der Vergütung (z. B. HRK 120a) - da ist 1 Spalte Gebühren nach § 49, zweite Spalte Gebühren nach § 50 und dritte "festzusetzen auf EUR". Was ist mit der dritten Spalte gemeint? Muss ich da noch irgendwas ausrechnen? Ist dieses Formular 2 in 1, also hab ich damit meine Gebühren Staatskasse und die KFA-Gebühren die die Beklagten gleichzeitig beantragt?

Ich hoffe, dass ist jetzt nicht zu :wirr

:dankeschoen

Verfasst: 01.09.2009, 15:30
von spitzi192
:schieb

Verfasst: 01.09.2009, 16:03
von rebru82
Ist dies in einem Verfahren gelaufen, oder in zwei getrennten?

Verfasst: 01.09.2009, 16:29
von spitzi192
In einem Verfahren

Verfasst: 01.09.2009, 21:29
von Sandra S.
Hallo spitzi,

ich versuch mich mal:

Zwei KFA's würde ich nicht machen, weil es ja EIN Verfahren ist. Mein KFA würde so aussehen:

1,3 VG aus 25.000,00 € (für beide Beklagte)
0,5 TG aus 12.500,00 € (für das VU gegen Beklagten zu 2)
1,2 TG aus 12.500,00 € (für das Urteil gegen Beklagten zu 1, wenn es einen Termin gab)
Abgleich nach § 13 III (nicht mehr als 1,2 TG aus 25.000,00 €)

Weiß nicht, ob das mit den 2 Terminsgebühren so in Ordnung ist, aber es ist ja schließlich jeweils eine (unterschiedliche) Terminsgebühr für jeden der beiden Beklagten entstanden. Und mit dem Abgleich nach § 13 III dürfte das so okay sein.

Vielleicht gibt's ja noch andere Meinungen?

Verfasst: 01.09.2009, 23:06
von spitzi192
Danke Sandra!

Wie sehe denn dann der KFB aus, wenn die beiden doch nicht als Gesamtschuldner verurteilt wurden? Der würde die Kosten ja dann zusammenfassen, oder? Und das entspricht ja nicht den Urteilen.

Es gab nen Termin, TG fällt also in Höhe von 1,2 an.

Vielleicht hätte man die Verfahren auch trennen müssen. Da kenn ich mich jetzt im Prozessrecht nicht so aus, aber 2 Beklagte, die nicht als Gesamtschuldner verurteilt werden, in 1 Verfahren? Hab ich noch nie erlebt.

Reicht für heute

:nacht alle zusammen!

Verfasst: 02.09.2009, 06:55
von Carmen1975
Ich würde Sandra zustimmen. Nur § 15 Abs. 3 RVG.

:dafuer

Gruß Carmen

Verfasst: 02.09.2009, 10:12
von spitzi192
Ich hab jetzt mal in mein RVG-Kommentar zu § 15 geguckt und IHR HABT RECHT! Darauf wär ich nie gekommen!

:thx :thx :thx