Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir eine(r) von euch weiterhelfen kann.
Wir sind Terminsvertreter in einer mietrechtlichen Sache. Dem Mandanten wurde PKH bewilligt und wir wurden"...auf Seiten des Beklagten als Terminsvertreter beigeordnet."
" Durch die Beiordnung dürfen keine höheren Kosten als bei Terminsvertretung duch die Hauptbevollmächtigte selbst entstehen."
Meine Frage: Es dürfen also auf unserer Seite keine höheren Kosten entstehen, als wenn die Hauptbevollmächtigte selbst zum Gericht gegangen wäre. Nun muss ich ihre und unsere Kosten ja vergleichen.
Nun weiß ich jedoch nicht, ob die Hauptbevollmächtigte mit dem Auto, mit der Bahn oder sogar mit dem Flugzeug gefahren/geflogen wäre. Gibt es bei PKH eine Regelung die besagt, dass man IMMER den kostengünstigsten Weg wählen muss????
Danke schonmal!