PKH KFA?

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Norie
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#1

17.08.2009, 11:32

Hallo ich brauche mal eure Hilfe..

in einer Familiensache haben beide Parteien PKH bewilligt bekommen.. wie ist das mit der Kostenfestsetzung?
Kann man gegen den Kostenfestsezungsantrag des Beklagten was machen oder können wir einfach auch nur eine Festsetzung beantragen?

Im Übrigen hat der Beklagte PKH bekommen und sicherlich auch einen Großteil darüber abgerechnet.

Kann mir wer helfen.. :lol:
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lucy1510
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#2

17.08.2009, 12:16

Wie lautet denn die Kostenentscheidung?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Norie
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#3

17.08.2009, 12:25

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
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lucy1510
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#4

17.08.2009, 12:28

Ja dann machst Du einen ganz normalen Kostenausgleichungsantrag. Die gezahlten oder geltend gemachten PKH-Gebühren wird der Rechtspfleger berücksichtigen. Ihr habt doch auch über PKH abgerechnet, oder? Das musst Du nämlich parallel machen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#5

17.08.2009, 12:30

Was willste denn gegen den KFA der Gegenseite machen? Es handelt sich hier um eine normale Ausgleichung, bei der die Beklagtenseite wegen der kleinen Quote einen Erstattungsanspruch hat. Beide Seiten reichen also ihre KAA mit den Wahlanwaltskosten ein und das Gericht hat von sich aus den so genannten Übergang auf die Landeskasse festzustellen, wenn der gegnerische RA schon die PKH-Vergütung aus der Landeskasse erhalten hat.
~ Grüßle ~
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Norie
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#6

17.08.2009, 14:26

Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe!!! :dankeschoen :dankeschoen :dankeschoen
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