Gebühr zusätzlich zu PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
nfnf

#11

19.10.2009, 20:03

Das ist das aktuelle Formular, welches das Amtsgericht Stuttgart verwendet.

Ist die Sachlage anders, wenn der bedürftige Mdt. die GG Zahlung quasi als Ergolgshonorar verspricht?

Beispiel: Anspruch auf Zahlung.

Anwalt denkt, PKH wird nicht bewilligt und er den Fall nicht möchte.

mdt. verspricht zahlung von dem geltend gemachten Anspruch unabhägiog von der PKH-Bewilligung.

PKH wird bewilligt und der RA bekommt einen Teil des Anspruchs als Honorar.

Muss er das nun angeben, damit es auf die VG angerechnet wird?
nfnf

#12

19.10.2009, 20:05

Kann das von Bundesland zu Bundesland anders sein???
Benutzeravatar
kora
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 28.11.2008, 14:08
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#13

20.10.2009, 10:15

Die neue Anrechnungsregelung ist bundesweit vertreten.

Also so wie ich das verstehe, ist ganz gleich welcher Art die Zahlung gewesen ist. Die Zahlung muss angegeben werden. Es wird jedoch nur die Hälfte der angefallenen GG angerechnet. Leider ist dieses Fallbeispiel, wie du es geschildert hast nicht mit angegeben. Also es ist lediglich die Rede von "GG" oder "erhaltene Zahlungen". Ich denke daher, dass jegliche Zahlungen angegeben werden müssen.

LG Kora
nfnf

#14

20.10.2009, 12:39

Das denke ich gerade nicht, da nur eine Anrechnung der GGG auf die VG erfolgt.

Was und wie sollte eine Anrechnung einer Honorarvereinbarung aussehen?
Benutzeravatar
kora
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 28.11.2008, 14:08
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#15

20.10.2009, 13:18

Im RVG-Report steht es so wie ich geschrieben habe.

Du musst die Zahlung einfach nur in voller Höhe angeben. Es steht nicht da, dass du selbsttätig anrechnen musst. Die Anrechnung erfolgt durch das Gericht. Die Anrechnung ist dann nachher auch im Kfb angegeben.

Es gibt nunmal nicht für jedes Fallbeispiel eine passende Antwort. Die Erfahrung musste ich auch schon oft genug selbst machen. Mann muss sich halt ein bissl durch das Gesetz wurschteln.

Ansonsten lass doch einfach das Gericht entscheiden. Geb die Zahlung einfach nicht an. Dann kann sich der Rechtspfleger damit befassen.

:)
nfnf

#16

20.10.2009, 18:22

Wenn ich die Zahlung nicht angebe, kann sich der Rechtspfleger doch damit nicht beschäftigen, da er davon keine Kenntnis erlangt.
Benutzeravatar
kora
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 28.11.2008, 14:08
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#17

21.10.2009, 09:27

ne, nicht von der erhaltenen Zahlung, aber er wird davon ausgehen, dass eine Geschäftsgebühr angefallen ist und diese zur Hälfte anrechnen. Oder Ihr werdet nochmal angeschrieben, dass der KfA nicht korrekt ist, da die Anrechnung fehlt.

Oder ganz anders, rufe bei Gericht an, und frage einfach wie es mit der Anrechnung von auserhalb der gesetzlichen Richtlinien erhaltenen Zahlungen aussieht.

Ansonsten kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, mir ist so ein Fall leider noch nicht untergekommen, da mein Chef so gut wie nie Honorarvereinbarungen macht und wenn, will er nicht, dass ich die anrechne, da er es nicht einsieht weniger zu bekommen als ihm zusteht.

Aber würde mich interessieren, wie man das nun macht. Kannst ja mal berichten, wenn Du mehr Infos. hast.

LG Kora :wink:
nfnf

#18

21.10.2009, 19:26

@kora

lies mal meinen anderen Thread, da wird eigebtlich ganz klar, dass es nicht anzugeben ist und auch nicht anzurechnen.

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=33896
Antworten