Pkh für Haftkosten?

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Melanie
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#1

24.07.2009, 08:20

Guten Morgen,
ich habe folgende Frage: Mir liegt ein Haftbefehl zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen vor. Mir ist bekannt, dass hierfür ein Vorschuss von der Gläubigerin zu zahlen ist. Ihr würde jedoch Pkh zustehen. Deckt die Pkh auch die Haftkosten (JVA)?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#2

24.07.2009, 12:28

:hm
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Ernie

#3

26.07.2009, 20:02

Was steht konkret in dem PKH-Beschluss?
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Melanie
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#4

27.07.2009, 11:55

Folgendes steht im Beschluss:
Prozesskostenhilfe wird für die erste Instanz für das Vollstreckungsverfahren bewilligt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Ernie

#5

27.07.2009, 13:19

Ich habe leider gerade keinen Kommentar zur Hand, aber schau bitte mal unter § 119 ZPO nach.

Meiner Meinung nach müssten durch die pauschalisierte PKH-Bewilligung sämtliche Vollstreckungshandlungen umfasst sein, also auch die Haftkosten.
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