Hallo,
<Disclaimer> Die Suchmaschine hasst mich , ich hoffe, das Thema war nicht schon mal. </Disclaimer>
Die (Noch)Ehefrau unseres Mandanten wollte sich scheiden lassen und hat deshalb PKH-Antrag für das Scheidungsverfahren eingereicht. Auf Anhörung unseres Mandanten haben wir Stellung genommen. Der PKH-Antrag der (Noch)Ehefrau wurde abgelehnt. Der Scheidungsantrag wurde nie eingereicht.
Weil wir Helden in dem Themenbereich sind, haben wir PKH für unseren Mandanten beantragt, aber dazu hat das Gericht vorsichtshalber mal keine Silbe fallen lassen .
Gibt's so was: PKH im PKH-Bewilligungsverfahren?
Weil falls ja, werde ich das Gericht doch mal vorsichtig mahnen.
MFG
TeTee
PKH für Antragsgegner im PKH-Bewilligungsverfahren
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
nein... im PKH-Bewilligungsverfahren gibt es keine PKH... das steht aber auch immer im ersten Anschreiben an den Mdt./RA mit drin (Hinweis des Gerichts)...
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
mal zur Info am Rande:
wenn Euer Mdt. PKH-bedürftig wäre, dann lasst die Frist des Gerichts verstreichen, dann bekommt Antragsteller PKH und dann kommt Antragsschrift ja noch mal als offizielle Zustellung und dann könnt ihr immer noch Scheidung ablehnen und dafür PKH beantragen... machen wir auch immer so... ist auch kollegialer für den Kollegen auf der anderen Seite, weil dann jeder nicht für umsonst gearbeitet hat, denn von den Mdt. ist ja nichts zu holen...
wenn Euer Mdt. PKH-bedürftig wäre, dann lasst die Frist des Gerichts verstreichen, dann bekommt Antragsteller PKH und dann kommt Antragsschrift ja noch mal als offizielle Zustellung und dann könnt ihr immer noch Scheidung ablehnen und dafür PKH beantragen... machen wir auch immer so... ist auch kollegialer für den Kollegen auf der anderen Seite, weil dann jeder nicht für umsonst gearbeitet hat, denn von den Mdt. ist ja nichts zu holen...
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
Wenn ihr keinen eigenen Scheidungsantrag für euren Mandanten gestellt habt, bekommt ihr auch keine PKH. Das Verfahren wird nicht weiter betrieben, solange die Frau keinen KV zahlt. Wenn ihr einen eigenen Antrag stellt, muss das Gericht auch über den PKH-Antrag entscheiden. Bekommt ihr - auch wenn ihr Gegenseite seid - PKH bewilligt, wird der S-Antrag zugestellt.... Jedenfalls wird das hier so gemacht...
Kommt aber auch drauf an, warum PKH der EF abgelehnt wurde (keine Bedürftigkeit o. keine Erfolgsaussicht).
Kommt aber auch drauf an, warum PKH der EF abgelehnt wurde (keine Bedürftigkeit o. keine Erfolgsaussicht).
Hallo,
danke . Soweit war's mir eigentlich klar, nur kam's halt hier gar nicht zu nem Scheidungsverfahren, weil die gute Frau wirklich _nur_ PKH beantragt hatte -- und die abgeschmiert wurde.
Bleibt der Mandant auf unseren Kosten sitzen ... bissl ungerecht, aber ist halt so.
Gruß
TeTee
danke . Soweit war's mir eigentlich klar, nur kam's halt hier gar nicht zu nem Scheidungsverfahren, weil die gute Frau wirklich _nur_ PKH beantragt hatte -- und die abgeschmiert wurde.
Bleibt der Mandant auf unseren Kosten sitzen ... bissl ungerecht, aber ist halt so.
Gruß
TeTee