"Rechnung an Gericht vorbereiten"

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Leonie
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#21

22.07.2009, 10:41

auslagenpauschale hab ich noch nie gehört.

es bleibt spannend in der berliner kanzlei.

danke euch!
Leonie
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#22

22.07.2009, 10:51

mh ich kann von dem mist ja fast gar nichts ausfüllen :(
das ist mir echt zu hoch mit den berechnungen.

als nächstes stand auf dem notizzettel noch "vollstreckung am AG beantragen" -vielleicht geht das leichter?
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MG
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#23

22.07.2009, 10:51

Leonie hat geschrieben:Guten Morgen!

Mein Chef hat mir auf einer Akte eine super Notiz hinterlassen:
"Rechnung an Gericht vorbereiten, PKH Tabelle"
Ist doch ganz einfach: PC anschalten, Rechnungsprogramm öffnen, Kaffee auf den Schreibtisch stellen, PKH-Tabelle daneben legen und dem Chef dann sagen, dass Du alles vorbereitet hast... Dann brauch er Sie nur noch zu schreiben. Was denken manche Anwälte eigentlich was man im vierten Monat alles kann?
zenzi75
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#24

22.07.2009, 10:52

Hier das Muster:


Kostenerstattungsantrag für Prozesskostenhilfe

In dem Verfahren

x ./. Y

- 1 Ca 234/05 -


wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen und auf eines der angegebenen Konten zu erstatten. Die Richtigkeit nachstehender Angaben hinsichtlich etwaiger angegebener Auslagen und der Angaben zu den Vorschüssen wird versichert.

Es wird weiterhin versichert:

1. Etwa angegebene Auslagen sind während der Beiordnung entstanden.
2. Weitere als etwa nachstehend angegebene Vorschüsse und sonstige Zahlungen wurden nicht geleistet.
3. Weitere als etwa nachstehend angerechnete Gebühren für Beratungshilfe sind nicht geleistet worden.
4. Soweit erforderlich, dass sich der Antragsgegner mit der Zahlung in Verzug befindet.

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683; OLG Hamm, AnwBl. 1975, S.95; LAG Hamm, Jurbüro 1985 S. 556; <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, BRAGO, 11. Aufl., § 128 Rnd. 3; Göttlich/Mümmler, 16. Aufl., Stichwort "beigeordneter Rechtsanwalt" Nr. 10.1 und 10.2).




Rechtsanwaltsvergütungsberechnung
Leistungszeit: von ... bis ...
berechnet nach dem Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG)

Gegenstandswert: 200,00 EUR
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 32,50 EUR
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5 12,50 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 45,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 9,00 EUR
Zwischensumme netto 54,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 10,26 EUR
zu zahlender Betrag 64,26 EUR

Für eine außergerichtliche Vertretung desselben Gegenstandes
habe ich eine Geschäftsgebühr gem. VV 2300-2303 bzw. 2400-
2403 nicht erhalten.

Zahlungen Auftraggeber 0,00 EUR
Differenzkosten 0,00 EUR
auf Erstattung anzurechnen 0,00 EUR
Kostenforderung RA 64,26 EUR
Zahlungen Staatskasse 0,00 EUR
Erstattungsbetrag Staatskasse 64,26 EUR

erhaltene Zahlungen Beratungshilfe 0,00 EUR

Für den Fall, dass Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt wurde, wird beantragt, die vorstehend berechnete weitere Vergütung festzusetzen, sofern die Voraussetzungen des § 124 BRAGO vorliegen.






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Zuletzt geändert von zenzi75 am 22.07.2009, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Leonie
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#25

22.07.2009, 10:56

oh danke... :)

naja, ich versuch mich da irgendwie jetzt noch durchzufummeln, hab gerade wie gesagt nichts anderes zutun... und was ich nicht hinkriege, kriege ich eben nicht hin.

danke nochmal, ihr seid super!
Leonie
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#26

22.07.2009, 10:58

zenzi75,

top, vielen dank :)

aber ich glaub das werd ich ihm nicht vorlegen... sonst denkt er noch ich wär da selbst mit klargekommen und gibt mir nur noch solche sachen. ich finder schon er sollte wissen dass er mich damit gnadenlos überfordert hat.
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#27

22.07.2009, 11:03

Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 49 RVG,
Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 20,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 400,00 EUR
berücksichtigt -


Ich würde diese Gebühr weglassen, war doch ein VU!?!
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#28

22.07.2009, 11:06

Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 49 RVG,
Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 20,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 400,00 EUR
berücksichtigt -

Ich würde diese Gebühr weglassen, war doch ein VU!?!
Tschuldigung... war im Programm auf falsche Zeile gerutscht... habs schon korrigiert!
Leonie
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#29

22.07.2009, 11:12

falls er mich zwingt das doch zu machen werd ich das gut gebrauchen können :D
erstmal bin ich aber dafür, er sieht ein, dass ich das nicht können kann/muss

irgendwo ist auch mal eine grenze.
gestern sollte ich dem gericht schreiben, bei dem wir einen mahnbescheid beantragt hatten, dass sich die sache erledigt hat -ich also schön einen formlosen zweizeiler geschrieben --> bis mir dann gesagt wurde, dass man einen ANTRAG stellen muss ... ich hab bestimmt 3 std damit verbracht, rauszufinden, welchen, wo ich das nachlesen kann, wie das genau geht, was da rein muss... was für ein krampf.

das ist hier so, die können beide nicht einschätzen, was mir zuviel wird und wenn ich äußere, dass ich überfordert bin, kriege ich so sätze wie "sie geben immer so schnell auf" an den kopp geschmissen.

aber ihr baut mich ein bisschen auf, indem ihr mir bestätigt, dass ich keine memme bin ;)
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#30

22.07.2009, 11:14

Leonie, am besten kuckst du mal in diesen Thread:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31294

Das Skript ist echt gut und übersichtlich, außerdem hat MG noch ein Skript zur Prüfungsvorbereitung online gestellt. Kannst ja ab und an mal reinkucken, schaden tut es nicht.

Und ich würde deinen Chef mal drauf ansprechen, ob er dir ein RVG-Einsteiger-Seminar bezahlt. Sollte nicht zu seinem Nachteil sein. Wenn er von dir verlangt, dass du in einer so frühen Phase deiner Ausbildung solche Sachen bearbeitest, hat er sich meiner Meinung nach darum zu kümmern, dass du auch die Voraussetzungen dafür bekommst.
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