"Rechnung an Gericht vorbereiten"

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jojo
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#11

22.07.2009, 10:12

Ich würde beim ArbG anrufen, ging um Lohn :kaffee
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#12

22.07.2009, 10:21

Leider steht in deinem Profil nicht, wo du arbeitest.
Es handelt sich um einen Antrag nach § 55 RVG, der bestimmte Erklärungen enthalten muss. Voraussetzung ist aber, dass Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

In NRW gibt es folgendes Formular:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/p ... 0a_rvg.pdf
Leonie
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#13

22.07.2009, 10:22

so, ich hab mal beim gericht angerufen und die PKH wurde bewilligt, steht auch im protokoll (hab ich übersehen). gegen das versäumnisurteil wurde kein widerspruch/einspruch/wasauchimmer eingelegt und die frist dafür ist auch vorbei.

und nu?
will das jetzt nicht einfach so zur seite legen. er soll sehen dass ichs versucht hab wenigstens, auch wenn nichts gescheites bei rauskommt. hab gerade auch eh nicht viel anderes zutun.
Zuletzt geändert von Leonie am 22.07.2009, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
zenzi75
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#14

22.07.2009, 10:22

stimmt... jojo... natürlich Arbeitsgericht anrufen... :patsch
zenzi75
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#15

22.07.2009, 10:25

PKH-Liquidation (auf deutsch PKH-Abrechnung)

1,2 VG
0,5 TG

Streitwert/Gegenstandswert ist bekannt?
Leonie
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#16

22.07.2009, 10:28

naja, streitwert sind doch die 200 euro lohn um die es ging?
sind genau 200 euro, das wurde in einem aufhebungsvertrag festgehalten, mit dem das arbeitsverhältnis beendet wurde.

ich arbeite hier mit datev phantasy, falls euch das hilft mir zu helfen.

edit: sind hier in berlin
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lamiserable
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#17

22.07.2009, 10:33

Naja, füll einfach mal den Vordruck mit Bleistift aus, den Revisor gepostet hat, soweit du es kannst. Also Parteien, Gericht, Az usw.
Dann siehst du im Protokoll nach, ob irgendwas über den Streitwert drinsteht und ob ein Vergleich geschlossen wurde.
Und die RVG-Nummern für Verfahrens- und Terminsgebühr kannst du eintragen. Im Falle eines Vergleichs tippst du die Nummer für die Einigungsgebühr ein.
Wenn der Streitwert angegeben wurde, kannst du die entsprechenden Beträge in der Tabelle raussuchen und auch eintragen.

Auf jeden Fall würde ich mit dem endgültigen Antrag warten, bis die Kollegin wieder aus dem Urlaub kommt. Aber der RA sieht, wenn du was ausgefüllt hast, dass du dich mit dem Thema auseinandergesetzt hast. Dass dir das nicht so einfach von der Hand geht, ist klar. Lass den Kopf nicht hängen! Kannst ja nach so kurzer Zeit nicht alles können.
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#18

22.07.2009, 10:33

Also Datev Phantasy kenn ich leider gar nicht... Da kann ich Dir nicht so wirklich helfen, ich kann Dir höchstens ein Muster von unserem PKH-Liquidationen geben, wenns hilft...
Leonie
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#19

22.07.2009, 10:36

ja bitte ein muster :)
aber der link ist ja jetzt ein formular für nrw... unterscheidet sich das von berlin?
Zuletzt geändert von Leonie am 22.07.2009, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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jojo
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#20

22.07.2009, 10:37

Und die Auslagenpauschale und die Märchensteuer nicht vergessen.
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