"Rechnung an Gericht vorbereiten"

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Leonie
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#1

22.07.2009, 09:47

Guten Morgen!

Mein Chef hat mir auf einer Akte eine super Notiz hinterlassen:
"Rechnung an Gericht vorbereiten, PKH Tabelle"

In dem Fall hat unser Mandant keinen Lohn erhalten (200 Euro) und es gab eine Ladung und der Gegner erschien nicht. Dann gabs ein Versäumnisurteil.
Prozesskostenbeihilfe (ist doch PKH?) wurde beantragt, aber davon steht nirgends weiter was in der Akte vonwegen Bewilligung oder so?

Was muss ich jetzt machen?
Bin im vierten Ausbildungsmonat und irgendwie hab ich gerade keinen Plan.
Danke schonmal!
Lg
zenzi75
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#2

22.07.2009, 09:50

Guck mal ins Terminsprotokoll, oft steht da auch irgendwo dazwischen, daß PKH bewilligt wurde (im Termin).

Ansonsten Gericht an PKH-Bewilligung erinnern. Hatten wir auch schon mal gehabt, daß der Richter schlicht vergessen hatte, darüber zu entscheiden. PKH wird ja immer ab Antragstellung bewilligt, also ist es kein Problem, wenn erst jetzt darüber entschieden wird.
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romex
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#3

22.07.2009, 09:52

Dud musst einen Kostenfestsetzungsantrag an das Gericht erstellen! Allerdings nicht mit den "normale" Anwaltsgebühren, sondern die PKH-Gebühren gemäß Tabelle § 49 RVG.

Hilft Dir das jetzt schon weiter? Ich kann mir vorstellen, dass Du keinen blassen Schimmer hast...

Hast Du schon mal einen "normalen" Kostenfestsetzungsantrag gemacht?
Liebe Grüße,
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Leonie
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#4

22.07.2009, 09:56

hätte er dann nicht "kostenfestsetzungsantrag" hinschreiben können? :/
nein, sowas hab ich noch nie gemacht, ich weiß nichtmal, was das ist.

na super. da fängt der tag wirklich gut an.

darunter steht übrigens noch "vollstr. am AG x vorbereiten"

aber erstmal zur ersten sachen: wo kann ich das nachlesen, was ist was, warum mach ich das, wie geht das, wie sieht das aus? :(
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romex
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#5

22.07.2009, 10:01

Oh, das wird hier - glaube ich - zu umständlich! Hast Du niemanden im Büro, der Dir das erklären kann??? Keine Reno, die für Dich da ist???

Hast Du eine Anwalts-Software?

Ich denke, es würde wenig bringen, wenn Du das allein machst - Du weißt doch noch nicht einmal, welche Gebühren entstanden sind!!!
Liebe Grüße,
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#6

22.07.2009, 10:04

der chef, der mir das aufgetragen hat, ist nicht da heute. nur der andere anwalt ist da, der kann das aber selbst nicht, hat er gesagt. meine fertige reno hat urlaub diese woche. das soll aber bis montag fertig werden.

ich will wenigstens irgendwie versuchen, das zu machen. er wirft mir nämlich immer vor, ich gebe zu schnell auf und hab keine lust (kein wunder bei solchen aufgaben?) ... also wo kann ich was darüber lesen?
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jojo
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#7

22.07.2009, 10:06

Nein, bloß keinen Kostenfestsetzungsantrag, § 12 a Abs. I ArbGG, eine PKH-Liquidation muss es sein.

Ich würde es wie Zenzi machen: Nachfragen was mit der PKH ist. Ich weise immer alle PKH-Liquidationen zurück, die vor PKH-Bewilligung bei mir eingehen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Leonie
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#8

22.07.2009, 10:07

PKH Liquidation. aha. ich will nach hause.
zenzi75
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#9

22.07.2009, 10:10

Hey... jetzt aber nicht aufgeben... das hört sich alles nur komplizierter an, als es ist!

Jojo und ich haben Dir ja schon gesagt, was Du als erstes tun kannst, um Klarheit zu schaffen. Ruf beim AG an und frag nach, wann PKH bewilligt worden ist, wenn du dazu nichts in der Akte (ggfs. auch im Terminsprotokoll) findest.
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romex
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#10

22.07.2009, 10:12

PKH Liquidation
Ist auch ein Wort, das in meinem Sprachgebrauch nicht vorkommt!!! Ja, korrekter Ausdruck...

Liebe Leonie - wenn Du so ein "frischer" Azubi bist, kannst Du das doch noch gar nicht können!!! Akte beiseite legen - mach was anderes!!!
Liebe Grüße,
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