hallo ihr lieben,
ich steh grad auf dem schlauch.
ich sitze hier grad über einer pkh abrechnung.
pkh wurde bewilligt....ortsansässigen anwalt...
meine frage nun:
gw für das verfahren 34.000,00
gw für den vergleich 48.000,00
kann ich auch die kopien aus der gerichtsakte mit abrechnen
sowie abwesenheitsgeld
fahrkosten?
oder nur die reinen gebühren?
danke
Schlussabrechnung PKH
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- jojo
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Ich liebe Großbuchstaben und vollständige Sätze...
1a) Kommt drauf an
1b) Nein
2) Hängt von 1a) ab.
1a) Kommt drauf an
1b) Nein
2) Hängt von 1a) ab.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
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Sorry Jojo,
heute ist einfach nicht mein Tag.
Worauf kommt es denn an? Könntest du es mir vielleicht erklären?
1a)= Abwesenheitsgeld?
heute ist einfach nicht mein Tag.
Worauf kommt es denn an? Könntest du es mir vielleicht erklären?
1a)= Abwesenheitsgeld?
- 13
- NORTHERN DINO
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Was heißt "ortsansässiger Anwalt?" Seid ihr ortsansässig oder lautet der PKH-Bewilligungsbeschluss so? Dieser Stakkato-Stil ist untauglich, man versteht nix. Mehr als die Antwort von jojo ist nicht möglich.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- jojo
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1a)= Dokumentpauschale Hängt davon ab, wann die entstanden, ab wann ihr beigeordnet seid, und ob die Notwendig waren.
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Hallo 13 und Jojo,
wir sind nicht ortsansässig. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines in München (wir aus Syke) ansässigen Rechtsanwaltes.
Ich möchte jetzt wissen, kann ich die Kopiekosten (habe div. Kopien aus der Gerichtsakte macht, da erst in der II. Instanz wir prozessbevollmächtigt waren) mit in die Kostenrechnung aufnehmen. Sowie kann ich das Abwesenheitsgeld mit aufnehmen.
wir sind nicht ortsansässig. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines in München (wir aus Syke) ansässigen Rechtsanwaltes.
Ich möchte jetzt wissen, kann ich die Kopiekosten (habe div. Kopien aus der Gerichtsakte macht, da erst in der II. Instanz wir prozessbevollmächtigt waren) mit in die Kostenrechnung aufnehmen. Sowie kann ich das Abwesenheitsgeld mit aufnehmen.
- 13
- NORTHERN DINO
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Wenn ihr zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet worden seid, dann gibt es überhaupt keine Auslagen, weder Fahrtkosten, noch Abwesenheitsgeld.
Bei den Kopiekosten gibt es praktisch alle Meinungen. Da kommt es auf den Versuch an. Einfach ansetzen, begründen und abwarten.
Bei den Kopiekosten gibt es praktisch alle Meinungen. Da kommt es auf den Versuch an. Einfach ansetzen, begründen und abwarten.
~ Grüßle ~
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Wie 13
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ihr seid süß danke *gg*