PKH-Unterlagen des Gegners einsehen?

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Angie-Maus
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#1

16.07.2009, 15:16

Hallo!
Wir würden gerne die PKH-Unterlagen des Gegners einsehen, da unser Mdt. meint, dass die Gegenseite niemals PKH bewilligt bekäme aus verschiedenen Gründen bzw. er hätte gute Einnahmen und keine Belastungen.
Mein Chef meint, es gäbe ein neues Gesetz, dass wir Einsicht in die PKH-Unterlagen bekommen müssten, wenn wir das beantragen oder anfordern.
Weiß da vielleicht jemand mehr? Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich liebe ja diese Sachen "hab ich mal irgendwann irgendwo gelesen..."
Ich hab schon im Internet geguckt, aber leider nichts gefunden.
Danke schonmal
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jojo
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#2

16.07.2009, 15:18

Nein, gibbet nicht, allerstrengstens verboten.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Grübchen
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#3

16.07.2009, 15:20

Wäre ja noch schöner, ich glaub es geht los. Nix da.
LG Grübchen
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lamiserable
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#4

16.07.2009, 15:34

Naja, auf einem ZV-Seminar (!) wurde uns mal der Tipp gegeben, man solle einen Antrag auf Akteneinsicht persönlich durch den RA in der Geschäftsstelle stellen und gleich auf die Einsicht - welche auf der Geschäftsstelle erfolgen sollte - pochen. Manchmal würden dann die Akten rausgegeben, ohne das PKH-Heft zu entfernen.

Ist aber sehr hinterhältig und nicht sauber. Aus Datenschutz-Gründen würde ich das lassen.
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#5

16.07.2009, 15:35

Der Tipp fällt auf jedem Seminar und ich glaub bis heute nicht dran, dass das vergessen wird.
LG Grübchen
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lamiserable
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#6

16.07.2009, 15:36

Würde meine Azubine bei Gericht arbeiten, würde ich mein Leben drauf verwetten, dass das jedes Mal vergessen wird. :-D
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Luisa123456
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#7

16.07.2009, 18:56

@lamiserable: :) :) :) :)
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Angie-Maus
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#8

16.07.2009, 21:27

ok, wenn das nicht geht...
was wäre denn, wenn man das Gericht auf die Vermögenswerte hinweist bzw. anfragt, ob diese berücksichtigt wurden?
Mir ist schon klar, dass die Gegenseite sich strafbar macht, wenn sie falsche Angaben macht. Aber unser Mandant hat den Verdacht, dass die Gegenseite die Vermögenswerte bzw. Einnahmen nicht (vollständig)angegeben hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit?
Angie-Maus
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#9

17.07.2009, 08:14

Steht das denn irgendwo geschrieben, dass man die Unterlagen nicht einsehen darf? Denn danach wird Cheffe sicherlich fragen...
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jojo
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#10

17.07.2009, 08:21

Nicht ausdrücklich im Gesetz, aber in vielen verschiedenen Verwaltungsvorschriften, z.B. hauptsächlich in der DB-PKHG.

Wenn ihr den Verdacht habt, teilt es dem Gericht mit. Ich bin immer dankbar für solche Hinweise und gehe denen auch nach.

Im übrigen habe ich meine Serviceeinheiten hier nochmal drauf hingewiesen, bei einer Akteneinsicht an Gerichtsstelle immer das PKH-Heft rauszunehmen.
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