@jojo genial
Wenn wir einen solchen Verdacht haben, beantragen wir bei GEricht den PKH Antrag abzulehnen aus den und den Gründen. Wir führen dann alles was wir wissen an.
Das Gericht prüft das dann. Wie Jojo schreibt. Wenn ihr nichts sagt, wie soll das Gericht so etwas erahnen?
PKH-Unterlagen des Gegners einsehen?
- katuscha
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Wir haben schon mal eine Akten übersandt bekommen, da war alles drin, auch der PKH-Antrag nebst Unterlagen der Gegenseite. Cher hat auch gesagt, dass die das nicht dürften.
Ansonsten würde ich es so machen wie Grübchen sagt. Das Wissen dem Gericht mitteilen.
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Dass eine Einsicht in die gegnerischen PKH-Unterlagen nicht statthaft ist, kann man schon daraus folgern, dass diese Unterlagen in einem extra PKH-Heft geführt werden. Bei einem Gesuch, dort Einsicht zu nehmen, würde ich dem Antragsteller aber etwas flüstern. Passt die SE im Gericht nicht auf, bekommt sie das gleiche zu hören - in grün.
~ Grüßle ~
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- jojo
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Na, da sind doch u.U. nette Angaben drin wie bestehende Schulden oder Bausparverträge (oder bei mir Kontoauszüge für 3 Monate)
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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meines wissens nach ist das nach dem neuen FamFG zumindest in familiensachen möglich oder soll möglich sein.. an Stelle der PKH tritt die Verfahrenskostenhilfe..
Gem § 117 Abs. 2 S 2 ZPO n.F. kann dem Gegner ohne Zustimmung des Antragstellers die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übermittelt werden, wenn er gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des BGB einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen hat..
Gem § 117 Abs. 2 S 2 ZPO n.F. kann dem Gegner ohne Zustimmung des Antragstellers die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übermittelt werden, wenn er gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des BGB einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen hat..