PKH-Abrechnung mit Differenzverfahrensgebühr

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Kari2901

#1

14.07.2009, 15:16

Hallo zusammen!

Benötige mal Eure Hilfe. Sitze hier an einer PKH-Abrechnung und komme nicht weiter.

Also, ich soll abrechnen die 1,3 Verfahrensgebühr, die 1,2 Terminsgebühr und die 1,0 Einigungsgebühr. Die Werte wurden wie folgt festgesetzt: Für den Rechtsstreit 1.304,06 € für den Vergleich 3.900,00 €. PKH wurde aber nur für 277,06 € bewilligt. Mein Chef sagt, ich solle noch die Differenzverfahrensgebühr geltend machen.

Wie rechne ich nun ab?

Ich würde nehmen:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 nach Wert: 277,06 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 nach Wert: 277,06 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 nach Wert: 3.900,00 €.
dann eben noch die Auslagen und 19% MWst.

Kann ich die Differenz denn geltend machen, wenn PKH nur in Höhe von 277,06 € bewilligt wurde?

Wäre für jede Hilfe dankbar!
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Adora Belle
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#2

14.07.2009, 17:10

Wenn Du nur über den Teilbetrag von 277,06 EUR PKH hast, und auch keine Bewilligung für den Vergleichsabschluß vorliegt, kannst Du alle drei Gebühren nur nach diesem Wert über PKH abrechnen.
Micsi11
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#3

14.07.2009, 17:14

Über den Teil, über den PKH nicht bewilligt ist, könntest du eigentlich bei Pt. abrechnen. Aber ob diese zahlungskräftig ist???
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kora
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#4

14.07.2009, 17:26

Ich würde auch sagen, PKH-Abrechnung nur über GW 277,06 € und den Rest Mdt. in Rechnung Stellen.

Mdt.
1,3 Verfahrensgeb. 1.304,06 €
0,8 Verfahrensgeb. 3.900,00 €.
prüfen nach § 15 III RVG (1,3 aus Gesamtwert 5.204,06 €), man nehme den geringeren Wert
1,2 Terminsgeb. 1.304,06 €
1,0 Einigungsgeb. 1.304,06 €
1,5 Einigungsgeb. 3.900,00 €
prüfen nach § 15 III RVG s.o.
Auslagen
USt. 19 %
Gesamt

LG Kora :huepf
Kari2901

#5

15.07.2009, 08:19

Guten Morgen! Erst mal danke für Eure Antworten :wink:

Also ich hatte die Abrechnung vorher auch so gemacht (die 3 Gebühren nach dem bewilligten PKH-Wert). Mein Chef meint aber strikt, dass es die 1,0 Einigungsgebühr nach dem Vergleichswert gibt.

Weiß auch nicht mehr was ich ihm da sagen soll? Unserem Mdt. soll und können wir wohl nichts in Rechnung stellen.
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kora
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#6

15.07.2009, 10:19

na dann mach es doch einfach so wie der Chef befiehlt. Dann hast du deine Ruhe. Wirst ja sehen was das Gericht schreibt und wenn das mit der Vergleichsgebühr nicht richtig ist, dann hat dein Chef pech gehabt.
Dann ist es auf jeden fall nicht deine Schuld.
Mein Chef denkt auch immer das RVG is nen "Wunschkonzert".

Na dann viel Glück.

LG Kora :roll:
Kari2901

#7

16.07.2009, 08:26

Ja, denke werde ich auch so machen, obwohl wenn mal wieder was vom Gericht zurückkommt bin ich ja sowieso wie immer schuld. :roll:

Aber danke für Eure Hilfe! :wink:
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kora
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#8

16.07.2009, 09:52

Ja ja, natürlich, das kennt man ja.

Bin mal gespannt, kannst ja berichten wie es gelaufen ist.

Grüß Kora :schreib
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