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PKH-Gebühr Nr.3335 VV nach welcher Tabelle?
Verfasst: 13.07.2009, 09:00
von Cherie_23
Kurz und bündig:
Nach welcher Tabelle berechnen sich die Gebühren bezüglich Nr.3335 VV, nach der normalen Tabelle oder nach der PKH-Tabelle?
Verfasst: 13.07.2009, 09:09
von Zaubermaus007
Nach der PKH-Tabelle.....
Verfasst: 13.07.2009, 09:14
von Cherie_23
Ok schonmal danke!
Steht das denn auch irgendwo, so dass ich das meinem Chef zeigen könnte?! Der meint nämlich, man kann das nach der normalen Tabelle berechnen.
Verfasst: 13.07.2009, 10:00
von Zaubermaus007
Mit wem möchtest du denn abrechnen? Doch sicherlich mit der Staatskasse oder?
Verfasst: 13.07.2009, 10:04
von Cherie_23
Nein nicht mit der Staatskasse. Da ist mir klar, dass das nach der PKH-Tabelle geht.
Es geht um die Gebühr nach Nr.3335 VV, die dem Mandanten für den PKH-Antrag in Rechnung gestellt werden kann.
Verfasst: 13.07.2009, 10:16
von Zaubermaus007
Dann doch die "normale" Tabelle....!
Verfasst: 13.07.2009, 13:32
von lady_lydili
genau. NICHT DIE PKH-TABELLE, sondern die "normale" tabelle. es geht ja um das verfahren über die pkh, es steht also nicht fest, ob du welche bekommst, also => tabelle zu § 13 Abs. 1
Verfasst: 13.07.2009, 19:22
von sunshine24
genau. NICHT DIE PKH-TABELLE, sondern die "normale" tabelle. es geht ja um das verfahren über die pkh, es steht also nicht fest, ob du welche bekommst, also => tabelle zu § 13 Abs. 1