PKH-Gebühr Nr.3335 VV nach welcher Tabelle?

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Cherie_23
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#1

13.07.2009, 09:00

Kurz und bündig:

Nach welcher Tabelle berechnen sich die Gebühren bezüglich Nr.3335 VV, nach der normalen Tabelle oder nach der PKH-Tabelle?
Zaubermaus007
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#2

13.07.2009, 09:09

Nach der PKH-Tabelle.....
Cherie_23
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#3

13.07.2009, 09:14

Ok schonmal danke!

Steht das denn auch irgendwo, so dass ich das meinem Chef zeigen könnte?! Der meint nämlich, man kann das nach der normalen Tabelle berechnen.
Zaubermaus007
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#4

13.07.2009, 10:00

Mit wem möchtest du denn abrechnen? Doch sicherlich mit der Staatskasse oder?
Cherie_23
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#5

13.07.2009, 10:04

Nein nicht mit der Staatskasse. Da ist mir klar, dass das nach der PKH-Tabelle geht.

Es geht um die Gebühr nach Nr.3335 VV, die dem Mandanten für den PKH-Antrag in Rechnung gestellt werden kann.
Zaubermaus007
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#6

13.07.2009, 10:16

Dann doch die "normale" Tabelle....!
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lady_lydili
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#7

13.07.2009, 13:32

genau. NICHT DIE PKH-TABELLE, sondern die "normale" tabelle. es geht ja um das verfahren über die pkh, es steht also nicht fest, ob du welche bekommst, also => tabelle zu § 13 Abs. 1
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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sunshine24
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#8

13.07.2009, 19:22

genau. NICHT DIE PKH-TABELLE, sondern die "normale" tabelle. es geht ja um das verfahren über die pkh, es steht also nicht fest, ob du welche bekommst, also => tabelle zu § 13 Abs. 1
:zustimm
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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