Gebühren im Verwaltungsrecht

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Silke8686
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#1

10.07.2009, 09:05

Hallo ihr lieben,

ich habe hier ein kleines Problem bei meinem Antrag auf Festsetzung der Gebühren in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht:

Das Gericht schreibt im Urteil:

1. Der Bescheid .... wird aufgehoben, soweit er einen € 275,-- übersteigenden Kostenbeitrag festsetzt.

2. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


Gegenstandswert wird auf € 2.404,-- festgesetzt.

(Nach dem Widerspruchsbescheid hätte unser Mandant € 340,-- an Kostenbeitrag bezahlen müssen. Weshalb wir Klage eingereicht hatten.)

Wie muss ich denn hier abrechnen? einfach den Mittelwert von der Nr. 3103 abrechnen? da ist doch dann aber der gegenstandswert gar nicht relevant. worauf muss ich achten??

wäre über jede hilfe dankbar...

grüße silke
Silke8686
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#2

10.07.2009, 13:42

kann mir denn hier niemand helfen???
Sim2505
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#3

10.07.2009, 14:37

Wart Ihr denn schon im Widerspruchsverfahren tätig, oder erst mit Klageerhebung???
Silke8686
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#4

10.07.2009, 22:04

ja erst erging ein bescheid, gegen den wir widerspruch eingelegt haben, dann erging ein widerspruchsbescheid und hiergegen war klage zulässig...
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Silvia
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#5

12.07.2009, 17:41

Hallo,

die Nr. 3103 kannst Du nicht nehmen, da diese im Sozialgerichtsverfahren entsteht. Hier handelt es sich doch um ein Verwaltungsverfahren.
Ward ihr denn auch schon im Antragsverfahren tätig o. kam der Mandant schon mit dem Bescheid, gegen den ihr dann Widerspruch erhoben habt?

Wenn ihr auch schon im Antragsverfahren tätig ward, würde ich so abrechnen:

I. Antragsverfahren
1,3 Geschäftsgebühr 2300
+ AP + Mwst

II. Widerspruchsverfahren
0,7 Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) 2301
+ AP + Mwst

Wenn der RA jedoch erstmals im Widerspruchsverfahren tätig wird, entsteht nur die Geschäftsgebühr Nr. 2300 !

Die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr, hier also dann die 0,7 wird zur Hälfte auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet.

III. Gerichtsverfahren
Gegenstandswert: 2.404,00 €
1,3 Verfahrensgebühr 3100
abzgl. Anrechnung 0,35 Geschäftsgebühr 2301
evtl. 1,2 Terminsgebühr
AP + Mwst

+ jeweilige Auslagen Nr. 7000 ff.

Liebe Grüße
Silvia
Sim2505
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#6

13.07.2009, 13:50

ich kann silvia nur zustimmen. Würde ich auch so abrechnen.
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