Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

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Bine65
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#1

09.07.2009, 10:34

Hallo liebe Foris,

Wir haben in einem PKH-Verfahren obsiegt. In diesem Verfahren waren wir im Vorverfahren für die Klägerin tätig, haben dies aber ihr gegenüber nicht abgerechnet.

Beim beantragten KfB haben wir nur eine 1,3 Verfahrensgebühr geltend gemacht. - Keine Geschäftsgebühr -

Wir haben jetzt eine Zwischenverfügung bezüglich des beantragten KFB erhalten, da keine Anrechnung der vorgerichtlichen Tätigkeit erfolgte.


Nach der Neuregelung soll eine gerichtliche Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren immer in voller Höhe festgesetzt werden können. Im Verhältnis zum Mandanten darf der Rechtsanwalt selbstverständlich insgesamt nicht mehr als den um die Anrechnung verminderten Gesamtbetrag der Gebühren fordern.

Die neue Regelung soll sofort nach Verkündung in Kraft treten.

Wann wird dies sein und kann ich mich in diesem abgeschlossen Verfahren noch darauf berufen?



Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG Bine 65
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Bine65
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#3

09.07.2009, 11:38

Danke für den Hinweis !!!
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