PKH-Rate wird nicht gezahlt

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mondhase448
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#1

01.07.2009, 10:06

Hallöchen :)

Wollt mal wissen, was passiert, wenn die PKH-Rate vom Mandanten nicht gezahlt wird.

Bekommt er erst so eine Art Mahnung? Was geschieht, wenn er all diese "Mahnungen"/Erinnerungen missachtet und gar nicht mehr zahlt?

Danke jetzt schon für eure Hilfe :wink:
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Grübchen
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#2

01.07.2009, 10:08

Dann wird ihm die PKH entzogen. Er wird bestimmt daran erinnert zu zahlen, aber wenn nix kommt, wird die PKH entzogen.
LG Grübchen
Krissie
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#3

01.07.2009, 10:09

Ihr bekommt zwar eure PKH Gebühren, aber eben nicht die Differenz zwischen Abrechnung nach § 13 und § 49.

Außerdem wird dem Mandanten die PKH bei nicht erfolgter Ratenzahlung wohl versagt werden, so dass er die Kosten zu tragen hat.

In der Praxis weiß ich allerdings nicht, ob man als Anwalt die abgerechneten PKH Gebühren "behalten darf"...
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Grübchen
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#4

01.07.2009, 10:25

Also:

Wenn ihr die PKH schon bekommen habt, dürft ihr Sie nach Rücknahme der PKH durch das Gericht behalten. Das Gericht holt sich das GEld beim Mandanten wieder. Ihr könnt dann zeitgleich dem Mandanten die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren - unter Hinweis darauf, dass ihm ja die PKH entzogen wurde - in REchnung stellen.
LG Grübchen
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#5

01.07.2009, 10:43

:good und :zustimm
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jojo
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#6

01.07.2009, 10:45

Na, es wird erstmal gemahnt. Ist die Partei mit einer Rate länger als 3 Monate schuldhaft in Verzug, wird aufgehoben.

Ansonsten wie Grübchen (klar, oder ?)
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mondhase448
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#7

01.07.2009, 11:56

Danke :) jetzt bin ich schlauer :D
Werd ich mir auf jeden Fall gleich notieren ^^
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#8

01.07.2009, 12:04

Grübchen hat geschrieben:Also:

Wenn ihr die PKH schon bekommen habt, dürft ihr Sie nach Rücknahme der PKH durch das Gericht behalten. Das Gericht holt sich das GEld beim Mandanten wieder. Ihr könnt dann zeitgleich dem Mandanten die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren - unter Hinweis darauf, dass ihm ja die PKH entzogen wurde - in REchnung stellen.
dem stimme ich voll zu, so machen wir das auch.
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