Hallöchen
Wollt mal wissen, was passiert, wenn die PKH-Rate vom Mandanten nicht gezahlt wird.
Bekommt er erst so eine Art Mahnung? Was geschieht, wenn er all diese "Mahnungen"/Erinnerungen missachtet und gar nicht mehr zahlt?
Danke jetzt schon für eure Hilfe
PKH-Rate wird nicht gezahlt
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- Foren-Azubi(ene)
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Ihr bekommt zwar eure PKH Gebühren, aber eben nicht die Differenz zwischen Abrechnung nach § 13 und § 49.
Außerdem wird dem Mandanten die PKH bei nicht erfolgter Ratenzahlung wohl versagt werden, so dass er die Kosten zu tragen hat.
In der Praxis weiß ich allerdings nicht, ob man als Anwalt die abgerechneten PKH Gebühren "behalten darf"...
Außerdem wird dem Mandanten die PKH bei nicht erfolgter Ratenzahlung wohl versagt werden, so dass er die Kosten zu tragen hat.
In der Praxis weiß ich allerdings nicht, ob man als Anwalt die abgerechneten PKH Gebühren "behalten darf"...
- Grübchen
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Also:
Wenn ihr die PKH schon bekommen habt, dürft ihr Sie nach Rücknahme der PKH durch das Gericht behalten. Das Gericht holt sich das GEld beim Mandanten wieder. Ihr könnt dann zeitgleich dem Mandanten die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren - unter Hinweis darauf, dass ihm ja die PKH entzogen wurde - in REchnung stellen.
Wenn ihr die PKH schon bekommen habt, dürft ihr Sie nach Rücknahme der PKH durch das Gericht behalten. Das Gericht holt sich das GEld beim Mandanten wieder. Ihr könnt dann zeitgleich dem Mandanten die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren - unter Hinweis darauf, dass ihm ja die PKH entzogen wurde - in REchnung stellen.
LG Grübchen
- jojo
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Na, es wird erstmal gemahnt. Ist die Partei mit einer Rate länger als 3 Monate schuldhaft in Verzug, wird aufgehoben.
Ansonsten wie Grübchen (klar, oder ?)
Ansonsten wie Grübchen (klar, oder ?)
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Danke jetzt bin ich schlauer
Werd ich mir auf jeden Fall gleich notieren ^^
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(Ich bin, wer ich bin und solange ich atme, hoffe ich!)
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- Tigerle
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dem stimme ich voll zu, so machen wir das auch.Grübchen hat geschrieben:Also:
Wenn ihr die PKH schon bekommen habt, dürft ihr Sie nach Rücknahme der PKH durch das Gericht behalten. Das Gericht holt sich das GEld beim Mandanten wieder. Ihr könnt dann zeitgleich dem Mandanten die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren - unter Hinweis darauf, dass ihm ja die PKH entzogen wurde - in REchnung stellen.