Beratungshilfe auf PKH anrechnen

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Summerof77
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#1

29.06.2009, 17:57

Ähm, ich brauch mal einen Gedankenschubs:

Es wurde vergessen, die Beratungshilfe abzurechnen, PKH ist bereits ausgezahlt, so daß die Anrechnung nicht erfolgt ist. Wenn ich jetzt die BH abrechne und dem Gericht sage, es ist ein gerichtliches Verfahren vor demunddem Gericht erfolgt, wie vermeide ich denn da jetzt am besten den Ärger? Bzw. informiert das AG jetzt das Gericht des gerichtlichen Verfahrens? Ich würde denen das ja erstatten! Anschreiben und richtigstellen?

Bin verwirrt und müde und will nach Haus!!!
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Micsi11
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#2

29.06.2009, 18:15

Nun, wenn du gleich Ärger vermeiden und auf Nummer sicher gehen willst, kannst du ja auch die Beratungshilfegebühr unten (nach Endsumme) gleich um die Hälfte kürzen, sodass du halt statt EUR 70,00 EUR 35,00 nebst Auslagen etc. bekommst mit dem Vermerk, dass du ja PKH-Gebühren schon bekommen hast und Anrechnung unterblieben ist. Müsste meines Erachtens schon gehen.
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Summerof77
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#3

30.06.2009, 09:04

Ja, so hatte ich mir das auch überlegt, aber ich dachte, das geht vielleicht nicht, weil ich ja die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr (noch!!!) vornehmen muß. Ich werd mal den Rechtspfleger anrufen...DaNKE!
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Grübchen
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#4

30.06.2009, 09:49

Oder warten bis Jojo sich dazu meldet!!!!! :D
LG Grübchen
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jojo
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#5

30.06.2009, 09:59

Er meldet sich:

Eine korregierte Abrechnung an das Prozessgericht senden, die mit einem Überschuss für die Landeskasse endet und um Mitteilung der Bankverbindung/Kassenzeichen für eine Rücküberweisung bitten.

Gegenüber dem BerH Gericht richtig abrechnen.

Die Gründe: Sind hier verschiedene Töpfe. Außerdem informit das BerH-Gericht das Prozessgericht aufgrund der MIZI. Und wenn du am Prozessgericht an einen wie mich gerätst, meldest du dich besser selber und früher.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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