Schwierige Abrechnung - wer kann mir helfen? *hoff*

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Baffy-JL
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#1

29.06.2009, 16:52

Hallo,

habe seit langem mal wieder eine Frage. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?

Meine Chefin war außergerichtlich tätig über einen Wert von 11.900,00 EUR. Dann fand ein PKH-Prüfverfahren statt, allerdings nur über einen Wert von 6.000,00 EUR. Das Hauptsacheverfahren wurde dann nur über einen Wert von 2.300,00 EUR eingereicht. Zu guter letzt gab es dann einen Vergleich über 6.500,00 EUR. Wir vertreten die Partei, die keinen PKH-Antrag gestellt hat.

Meine Probleme:
Das Computerprogramm sagt mir, dass ich die Geschäftsgebühr nur auf die Verfahrensgebühr fürs Hauptsacheverfahren anrechnen soll. Eine Anrechnung auf das Prüfverfahren gibt mir das Programm nicht vor. Wird die Geschäftsgebühr nicht auf das Prüfverfahren angerechnet?

Bekomme ich dann die
1,3 Geschäftsgebühr 2300 über 11.900,00 EUR
1,0 Verfahrensgebühr 3335 über 6.000,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr 3100 über 2.300,00 EUR (abzüglich hälftige
Geschäftsgebühr)
1,2 Terminsgebühr über 2.300,00 EUR
1,0 Einigungsgebühr über 2.300,00 EUR
1,5 Einigungsgebühr über 4.200,00 EUR (6.500,00 EUR - 2.300,00 EUR) (Kappung natürlich berücksichtig)

Für Eure Mithilfe wäre ich super dankbar ;-)
Katharina28
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#2

29.06.2009, 21:20

Also, auf welche Verfahrensgebühr das jetzt angerechnet wird, weiß ich nicht zu 100 %, aber eigentlich ist es die nächtsfolgende, sprich in Deinem Fall die 3335. Muss ich morgen mal auf der Arbeit nachschauen.
Allerdings würd ich auf jeden Fall die
1,2 Terminsgebühr aus 8.800,00 € nehmen
und auch noch eine
0,8 Verfahrensgebühr aus 4.200,00 €, wobei auch da die Kappung natürlich begrenzt ist...
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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Baffy-JL
Foren-Praktikant(in)
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#3

30.06.2009, 19:31

Hallo, vielen Dank ersteinmal für die Antwort.
Das mit der 0,8 Verfahrensgebühr muss ich mir auch noch einmal angucken. Daran habe ich ja überhaupt gar nicht gedacht. Mensch, ist das eine Abrechnung ...
hummel21
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#4

30.06.2009, 20:40

Hallo,

kannst du vielleicht noch etwas mehr zu dem Prüfungsverfahren sagen, weil so einfach wie du dir das gemacht hast, geht das nämlich nicht.

Meine Frage ist nämlich die, ob beim Prüfverfahren PKH bewilligt worden war oder nicht bzw. nur über die 2300 EUR oder warum jetzt weniger?. Sollte die nämlich bewilligt worden sein (über den ganzer Gegenstandswert) und ihr den Mandanten dann weiter vertretet also später in der selben Sache tätig geworden seit, erhaltet ihr für das Prüfungsverfahren die gesonderte Gebühr 3335 nicht bzw. nicht für die 2300 EUR. Solltet ihr nur über die 2300 PKH bekommen haben müsstet ihr mit de Mandanten die 3335 über den Restwert abrechnen. Beachtet aber hier dann 15 (3).

LG
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