Beratungshilfe, PKH und jetzt Kostenfestsetzungsantrag

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Jessica710
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#1

26.06.2009, 09:51

Guten morgen zusammen,

bin neu und hab da gleich mal ne Frage....

Unser Mandant hat Beratungshilfe bekommen, leider waren wir außergerichtlich nicht erfolgreich.

Dann hat er Prozeßkostenhilfe bekommen und wir haben dann ein VU erwirkt ...

Was rechne ich wo ab und welche Kosten setze ich fest???

Vielen dank im Voraus!!!!
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jojo
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#2

26.06.2009, 09:52

Vorschlag ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Jessica710
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#3

26.06.2009, 09:56

Tja,... gute Frage...

Ich denke, daß ich zunächst einmal Beratungshilfe gegenüber der Staatskasse abrechnen wurde...

Und diese dann zur Hälfte im KFA in Anrechnung bringen muß...

Aber jetzt weiß ich nicht ob ich PKH auch abrechnen kann und die Regelanwaltsgebühren festsetzen muß/darf/kann.
Agi
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#4

26.06.2009, 09:56

Hallo...
Beratungshilfe habt ihr schon bekommen, die ist ja auf die PKH anzurechnen. also würde ich PKH abrechnen und einen KFB beantragen über die Regelgebühren abzüglich des auf die Staatskasse durch PKH übergegagenen Betrages.
Also bekommste PKH direkt von der Staatskasse und die Differenz taucht dann im KFB auf. Die PKH-Gebühren hat der Schuldner der Staatskasse zu ersetzen.

hoffe dir damit geholfen zu haben
vg
Jessica710
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#5

26.06.2009, 09:59

Ah.....super!!!!

Vielen lieben dank....
Jessica710
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#6

26.06.2009, 10:57

Sorry... aber mir geht da was nicht aus dem Kopf...

Wenn wir im Klageschreiben die Geschäftsgebühr als Nebenforderung aufgenommen hätten, dann hätten wir diese doch auch von der Gegenseite bekommen und nicht nur die 70,00 EUR BRH? oder?
Agi
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#7

26.06.2009, 11:05

hä?
was willst du jetzt damit sagen :D
du bkommst ja auch nicht nur 70 euro, sondern auch den Betrag aus der PKH, in den KFB kommt nur der die PKH übersteigende Betrag aus den Regelgebühren....
meine frage wäre, warum habt ihr nicht die außergerichtlichen Kosten als Nebenforderung aufgenommen?
es kommt ja nicht darauf an, ob der Mandant sie gezahlt hat oder nicht. Der Beklägte wäre ja dennoch zum ersatz verpflichtet gewesen....
Jessica710
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#8

26.06.2009, 11:09

Also, es ist noch gar nichts abgerechnet worden.....

Und meine Chefin hat es leider nicht in die Klage als Nebenforderung aufgenommen, hat sie wohl vergessen...

Sorry, wenn meine Frage total blöd ist, war 4 Jahre raus und bin jetzt ganz allein bei einer jungen Anwältin....
Trotzki
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#9

07.07.2009, 11:58

Ich bräuchte einmal die Quellenangabe, die beinhaltet, daß die Beratungshilfe auf die PKH anzurechnen ist.

Wo kann ich da etwas (im RVG???) zu finden?
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Adora Belle
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#10

07.07.2009, 12:10

Nr. 2503 Abs.2 Satz 1
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