In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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mrs. magoo
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#1
24.06.2009, 13:15
ich habe eine ganz doofe Aufgabe bekommen....
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hat uns der Richter aufgegeben, herauszufinden ob unsere Mandantin immer noch PKH bewilligt bekommen kann.
Also seit Februar hatte sie keinen Lohn mehr bekommen und wurde gekündigt, im März haben wir eine Klage geschrieben nun ist das Verfahren durch Vergleich beendet worden und die Gegnerin hat den Lohn nachträglich für Februar, März, April und Mai gezahlt. Sollten wir den PKH Antrag nun zurückziehen?
Ich konnte in meinen schlauen Büchern leider nix finden
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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jojo
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#2
24.06.2009, 13:31
Das ist sehr umstritten, ob eingeklagte Ansprüche zur Prozessfinanzierung herangezogen werden können und hängt von der örtlichen Rechtsprechung ab.
Ich würde prüfen, wieviel gezahlt wurde, dann mit kurzfristigen Verbindlichkeiten verrechnen und gucken, was überbleibt.
Aber das ist halt alles sehr umstritten.
Achso: Ich empfehle den Zöller zu § 115 und 120 ZPO.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Grübchen
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#3
24.06.2009, 13:46
Zurücknehmen würde ich gar nix, wenn du alles darlegst wird ja entschieden. Es kann ja sein, dass der Lohn und die Ausgaben der Mandantin trotzdem auf eine Bewilligung hinzielen.
Bei einem Mandanten von uns wurde die im Arbeitsgerichtlichen Verfahren auch erstrittene Abfindung mit herangezogen. Also auf jeden Fall versuchen und nix zurücknehmen.
LG Grübchen
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jojo
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#4
24.06.2009, 13:47
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#5
24.06.2009, 13:54
Wat machst Du denn hier. Flieger verpasst oder hamse Dich nicht mitgenommen??
LG Grübchen
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#6
24.06.2009, 14:27
Hast PN !
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