Beratungshilfe für volljährigen Schüler

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arcangel71
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#1

24.06.2009, 10:09

Bekommt ein 18 Jahre alter Schüler, der noch bei den Eltern wohnt, aber kein eigenes Einkommen hat Beratungshilfe ?

Oder wird an die Eltern verwiesen, sofern diese ausrechendes Einkommen haben ?
Agi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
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#2

24.06.2009, 10:14

Hallo,
ich hatte selbst erst vor kurzem solch einen fall...
habe über beratungshilfe abgerechnet, musste aber in einem begleitschreiben die situation der mandantin erklären.
beratungshilfe wurde daraufhin gewährt.
vg
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