PKH ohne Fahrtkosten, wer zahlt?

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Schaf
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#1

23.06.2009, 21:53

Ich brauch Eure Hilfe.
Mein Chef rechnet in PKH-Sachen die Fahrtkosten zum Gericht gegenüber dem Mandanten ab, wenn die PKH die Fahrtkosten nicht umfasst. Aber ist es nicht so, dass es eine Abrechnungssperre gegenüber dem Mandanten mit PKH gibt? Oder dürfen die Fahrtkosten trotzdem in Rechnung gestellt werden?
Fair wäre es ja, anderenfalls wäre die Fahrt ja das Privatvergnügen des Anwalts. Aber ich bin mir unsicher.

Hilfe! :(
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte. :)
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romex
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#2

23.06.2009, 22:50

Blöd, wenn man nicht auch für die Reise die Bewilligung bekommt und noch blöder, wenn man so eine Pkh-Sache nicht gewinnt... (Aussicht auf Erfolg und so...) Dann muss er es wohl mit dem Mdt. abrechnen...
Liebe Grüße,
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Schaf
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#3

23.06.2009, 22:57

Ich rede hauptsächlich von Ehesachen. Wenn wir nicht bei unserem Stammgericht tätig sind, sondern 35 km einfache Strecke zum Gericht fahren müssen, dann bekommen wir keine PKH mit Fahrtkosten, die Mandanten könnten ja auch einen Anwalt vor Ort nehmen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte. :)
-julie-
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#4

23.06.2009, 23:45

ich kenn es so, dass eigentlich - insbesondere bei PKH ohne Ratenzahlung - nichts mehr, auch keine Fahrtkosten mit Mandanten abgerechnet werden dürften

wenn PKH mit Ratenzahlung - dann sollte man bei PKH-Abrechnung bei der Wahlanwaltsgebühren auch die entstandenen Reisekosten und Abwesenheitsgeld angeben, und falls diese dann auch vom Mnd. bezahlt wurden, dann halt diesen erhaltenen Betrag in dieser Abrechnung auf die Differenz zwischen Wahlanwalts- und PKH-Gebühren angeben
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