Kopiekosten im PKH-Verfahren

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kessie
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#1

17.06.2009, 22:10

Halli Hallo,

habe im PKH Ausgleichsantrag 49 Fotokopien abgerechnet. Diese sind vom Gericht per Beschluss angefordert worden. Nun moniert das Gericht, dass im PKH Verfahren diese nicht beglichen werden würden. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein OLG Urteil.

Ich bin der Meinung das der Ausgleich erfolgen muss, finde aber leider die Fundstelle bzw. das Urteil nicht. Hat da jemand von Euch was brauchbares?

LG Kessie
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#2

17.06.2009, 22:22

Was mich vorab interessiert: Was ist ein "PKH-Ausgleichsantrag"? :shock:
~ Grüßle ~
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kessie
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#3

17.06.2009, 22:25

Ein Antrag auf Ausgleich der PKH-Gebühren. Mein Chef nennt das immer so, bin wohl auch schon so drauf. :oops:
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#4

17.06.2009, 22:33

Wenn Du das Urteil bekommen solltest, bitte hier mal reinstellen, da mich das auch interessieren würde.

Wenn das Gericht schon zur Einreichung von Unterlagen auffordert, dann sollten diese Kosten auch erstattungsfähig sein. Oder handelte es sich um Anlagen/Belege zum Antrag auf PKH-Bewilligung?
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#5

18.06.2009, 07:50

Nein es waren Anlagen zu einem Schriftsatz die das Gericht mehrfach angefordert hat. Ich suche auf jeden Fall weiter. :(
Zaubermaus007
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#6

18.06.2009, 12:10

Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Kosten nicht erstattungsfähig sind. Es waren doch bestimmt Anlagen zu einem Schriftsatz, den ihr beim Gericht eingereicht habt und an dessen beglaubigte Abschrift ihr die Anlagen nicht beigefügt hattet?
kessie
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#7

18.06.2009, 20:22

Ja so war es. Ich habe heute versucht es entsprechend zu regeln aber ich fürchte, dass diese Kosten durch die Verfahrensgebühr abgedeckt sind. Im RVG Kommentar habe ich da was gefunden, dass dann erst die 101 Kopie berechnet werden kann. Falls ich dennoch Erfolg haben sollte (was ich nicht glaube) werde ich Bescheid geben.

Bis dahin danke und LG
Kessie
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#8

18.06.2009, 20:48

Eben. Das hat mit PKH nix zu tun, sondern damit, dass bestimmte Kopierkosten durch die Gebühren abgegolten sind. Dazu brauchst Du auch kein Urteil, das steht im Gesetz und auch im RVG-Kommentar.
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