Pkh auch für Kosten der Zwangshaft?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#1

15.06.2009, 09:23

Hallo, ich muss für Mandantschaft einen Haftbefehl wegen Zwangshaft beantragen. Weiter soll ich Pkh beantragen. Deckt die zu bewilligende Pkh auch die Kosten der anschließenden Zwangshaft ab? Muss die Mandantschaft für diese Kosten selber aufkommen? Wie hoch können diese Kosten sein? Habe keine Erfahrungswerte.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Ernie

#2

15.06.2009, 12:26

Die Kosten der Zwangshaft berechnen sich nach der Inhaftierungsdauer (kann ja bis zu 6 Monate dauern) sowie die Kosten der Unterbringung (da musst Du mal bei einer JVA anrufen, was die so haben wollen.)

Ist die PKH für die Vollziehung des Haftbefehls ausgesprochen, so sind auch die Haftkosten darin umfasst.
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

15.06.2009, 12:49

Echt? Super habe ich neulich nämlich auch drüber nachgedacht.

Für die alten Bundesländer wurde der Haftkostenbeitrag wie folgt festgesetzt 2008

Gef. bis zum Vollend. des 18 LJ u Azubis zwischen 19,80 u. 138,60 €

Alle übrigen Gefangenen zwischen 49,50 u 168,30

zzgl für alle Gef.
- Frühstück 45,00 €
Mittagessen 80,00 €
- Abendessen 80,00 €

Der Unterschied bei von .. bis liegt daran, ob der gefangene Einzelunterbringung hat oder Belegung mit 2, 3 oder mehr als drei Gefangenen.

Für die neuen Bundesländer und Berlin sind die ähnlich aber nicht gleich paar Euro Unterschied.
LG Grübchen
Antworten