Abrechnung Berufung und Anschlussberufung

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ulrike86
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#1

11.06.2009, 20:12

Hallo ihr Lieben,

ich will eine PKH-Sache abrechnen. Unser Mandant hat für das Berufungsverfahren PKH bekommen, aber nicht für die Anschlussberufung. Zum Verständnis, die Gegenseite hat Berufung erhoben und wir die Anschlussberufung. Es ist ein Urteil ergangen. Wir müssen die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Gesamtgegenstandswert setzt sich natürlich auch dem für die Berufung und der Anschlussberufung zusammen. Gegenüber der Staatskasse rechne ich Berufung normal über PKH ab. Wie ist dann aber mit der Anschlussberufung? Entstehen da nochmal Verfahrensgebühr und Terminsgebühr oder ist das alles in einem? Ich habe echt keine Ahnung.

LG Danke für eine Antwort!
Micsi11
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#2

12.06.2009, 19:25

Gegenüber Pt. rechnest du ab aus Streitwert Klage+Widerklage. Die Gebühren, die halt insgesamt entstanden sind. Und abziehen tust du dann die Gebühren, die du über PKH von Staatskasse bekommst.

Also, so würde ich das jedenfalls machen.
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sunshine24
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#3

12.06.2009, 19:29

Klage und Widerklage? Hier gehts doch um Berufung und Anschlussberufung!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
ulrike86
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#4

13.06.2009, 23:00

@Micsi11 Vielen Dank.
Micsi11
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#5

15.06.2009, 11:43

Klage und Widerklage? Hier gehts doch um Berufung und Anschlussberufung!
Meinte ich doch. :sorry

War einfach schon spät am Freitag Abend. Aber ich glaube, Ulrike hat verstanden, was bzw. wie ich es meine.
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