In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Feddi
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#1
11.06.2009, 12:56
Hallo Ihr!
In einem Verfahren vor dem AG wurde verhandelt wegen Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht verhandelt.
Nun soll ich einen PKH-Antrag stellen..
Frage :0)
Fällt für jedes dieser Sachen eine Verfahrensgebühr an oder wie rechne ich das ab?
Doofe Frage, habe aber keine andere :0)
Liebe Grüße
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Juno
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#2
11.06.2009, 13:06
Du addierst hier die Gegenstandswerte, wenn alles im Verbundverfahren läuft.
Es entsteht auch nur eine Verfahrensgebühr
[b]Vergiss den Prinzen und sein Pferd - Ich will einen Vampir mit VOLVO![/b]
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Feddi
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#3
11.06.2009, 13:58
Hm, das Gericht hat einfach einen Gegenstadswert in Höhe von 3.000,00 Euro festgesetzt... also nur eine Verfahrensgebühr!?
Danke schön!!