PKH in Scheidungssache und Folgesachen

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Feddi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 04.12.2008, 11:01
Beruf: RA-Fachangestellter

#1

11.06.2009, 12:56

Hallo Ihr!

In einem Verfahren vor dem AG wurde verhandelt wegen Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht verhandelt.
Nun soll ich einen PKH-Antrag stellen..
Frage :0)
Fällt für jedes dieser Sachen eine Verfahrensgebühr an oder wie rechne ich das ab?

Doofe Frage, habe aber keine andere :0)

Liebe Grüße
Juno
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 10.05.2009, 16:07
Wohnort: Ostfildern

#2

11.06.2009, 13:06

Du addierst hier die Gegenstandswerte, wenn alles im Verbundverfahren läuft.
Es entsteht auch nur eine Verfahrensgebühr
[b]Vergiss den Prinzen und sein Pferd - Ich will einen Vampir mit VOLVO![/b]
Feddi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 04.12.2008, 11:01
Beruf: RA-Fachangestellter

#3

11.06.2009, 13:58

Hm, das Gericht hat einfach einen Gegenstadswert in Höhe von 3.000,00 Euro festgesetzt... also nur eine Verfahrensgebühr!?

Danke schön!!
Antworten