In einer Unterhaltssache vertraten wir den Jugendlichen und haben PKH bewilligt bekommen.
Verfahren wurde mit Vergleich (Kosten gegeneinander) beendet.
Ein Streitwert wurde nicht festgesetzt.
Kann man den Streitwert selbst bestimmen und dann PKH abrechnen oder muss erst ein Streitwertbeschluss her.
PKH Abrechnung (ohne Streitwertfestsetzung)
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Du kannst den Streitwert auch selbst berechnen und danach PKH abrechnen. Gegebenenfalls errechnet das Gericht einen anderen Wert, falls was nicht so eindeutig war und du musst die Rechnung korrigieren. Du kannst aber in jedem Fall schonmal abrechnen.
Sicherer ist es natürlich zuvor beim zuständigen Gericht um Streitwertfestsetzung zu bitten.
Sicherer ist es natürlich zuvor beim zuständigen Gericht um Streitwertfestsetzung zu bitten.