PKH Abrechnung (ohne Streitwertfestsetzung)

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
arcangel71
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 375
Registriert: 24.07.2007, 11:32
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#1

09.06.2009, 11:20

In einer Unterhaltssache vertraten wir den Jugendlichen und haben PKH bewilligt bekommen.

Verfahren wurde mit Vergleich (Kosten gegeneinander) beendet.

Ein Streitwert wurde nicht festgesetzt.

Kann man den Streitwert selbst bestimmen und dann PKH abrechnen oder muss erst ein Streitwertbeschluss her.
Cherie_23
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 21.11.2008, 12:27
Wohnort: Essen

#2

09.06.2009, 11:30

Du kannst den Streitwert auch selbst berechnen und danach PKH abrechnen. Gegebenenfalls errechnet das Gericht einen anderen Wert, falls was nicht so eindeutig war und du musst die Rechnung korrigieren. Du kannst aber in jedem Fall schonmal abrechnen.

Sicherer ist es natürlich zuvor beim zuständigen Gericht um Streitwertfestsetzung zu bitten.
Antworten