Beschluss (gerichtl. Vergleich) gem. § 278 VI ZPO

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Desiree
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#1

08.06.2009, 12:52

Hallo, ich bräuchte mal Hilfe bzgl. Prozessksotenhilfe...

Ich habe einen Beschluss des AG vorliegen.

"Es wird im Prozesskostenhilfeverfahren festgestellt, dass sich die Parteien wie folgt verglichen haben (§ 278 VI ZPO):

- VB ist wirkungslos
- außergerichtlichen Kosten werden gegeneinader aufgehoben

Wie verfahre ich jetzt weiter. Im Normalfall erstelle ich einen Kostenfetsetzungsantrag und beantragt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung, aber hier bin ich etwas überfragt...
schatz
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#2

08.06.2009, 14:38

Ich nehme an, dass eurem Mandanten PKH bewilligt wurde, oder?
Micsi11
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#3

08.06.2009, 14:50

Hallo,

warum willst du Kostenfestsetzung beantragen? Kosten wurden ja gegeneinander aufgehoben. Und seid ihr Kläger oder Beklagter? Ja, du könntest ja nur Ausgleichung von GKs beantragen. Aber wenn ihr PKH habt, brauchst das ja auch nicht.

Vollstreckbare Ausfertigung von Vergleichsbeschluss anzufordern, ist ok. Und wenn ihr PKH habt, dann halt über diese abrechnen. Wobei du im Prozesskostenverfahren andere Gebühren bekommst.
Desiree
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#4

08.06.2009, 15:31

Die Gegenseite hat PKH bewilligt bekommen. Also ich frage jetzt nur nach einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichsbeschlusses?
Desiree
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#5

08.06.2009, 15:34

Es hat sich schon erledigt :o) Danke... Es hat bei mir klick gemacht...
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