PKH Abrechnung, Hilfe für mich schwierig, ist des so richtig

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Plumbum
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#1

04.06.2009, 08:50

Einen wunderschönen Guten Morgen an Alle! Hoffe ihr könnt mir helfen. Komme grade ausm Urlaub und bekomme direkt so komische Sachen hier vorgelegt:

Also wir haben gaaaaaaaaanz viele Akten nenne ich sie als Beispiel Hans gegen Franz. Unsere Mandantin hat in sämtlichen Verfahren PKH bekommen. Hier speziell geht es um drei Verfahren.

Ich wollte jetzt ein Verfahren abrechnen in dem schlußendlich erörtert wurde und ein Vergleich protokolliert worden ist, worin alle sämtlichen ob anhängig oder nicht anhängigen Verfahren Hans gegen Farnz erledigt sind und wechselseitige Ansprüche nicht bestehen. Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Kosten für den Rechtsstreit 7.500,00 € für den Vergleich 75.000,00 €.

So ich hatte dann wie folgt abgerechnet:

Da ja nicht nur protokolliert worden ist, sondern auch erörtert. Habe ich aus dem Gesamwert von 75.000,00 € eine VG, eine TG und EG abgerechnet.

Jetzt bekomme ich vom Gericht eine Mitteilung, da ich ja schon in den zwei anderen Verfahren jeweils eine VG eine TG abgerechent habe, müsste ich jetzt in diesem Verfahren die VG kürzen gem. 3101 Nr. 1 und die TG gem. 3104 Abs. 2 der Ziff 3.

Hä???????? ist des überhaupt so richtig. Ich mein ich hatte hier ja ein drittes separetes Verfahren. müsste ich da nicht trotzdem die vollen Gebühren bekommen?

Wenns nach dem Gericht ginge dürfte ich jetzt in dieser Sache nur ne 0,8 VG und eine Eingigungsgebühr abrechnen. Kann mir jemand helfen ? Bitte mit verständlicher Begründung.

Dankeschön
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Katharina80
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#2

04.06.2009, 09:20

Wieso willst Du nur eine 0,8 VG abrechnen?

Rechne doch eine 1,3 VG über € 7.500,00 und auch darüber die Terminsgebühr und über die € 75.000,00 eine Einigungsgebühr...

Über die anderen Werte hast Du ja schon in anderen Verfahren abgerechnet...

Hoffe, ich habe Dich richtig verstanden...
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jojo
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#3

04.06.2009, 09:28

Mh, 3100 nach 7500,00
3101 nach 66500, 15 III
TG 75000
EG 75000

Aber in den anderen Verfahren ist anzurechnen: Ein Blick ins Gesetz....3101 (1) und 3104 (2)
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Plumbum
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#4

04.06.2009, 10:11

Hmm...also das Gericht schreibt wörtlich:

"....werden sie aufgefordert, den Antrag vom .. zu redzuzieren betr. die Verfahrens- und Terminsgeb. + ant. MwST. gem. Nr. 3101 Abs. 1 RVG und 3104 Abs. 2 der Ziff. 3 RVG.

Es wurden bereits in den Verfahren XY und YX je Verfahrens- und Terminsgeb. abgerechnet"

@ Joho wie soll ich dan genau in diesem Verfahren abrechnen? Könntest Du mir die Reihenfolge der Gebühren mit Anrechnung hinschreiben wenn du des Rätsels Lösung weißt? Wäre echt lieb. Steh auf dem Schlauch
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jojo
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#5

04.06.2009, 10:59

Dann mach mal einen Vorschlag :teufel
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#6

04.06.2009, 11:08

Ach Jojo,

ich weeß es doch net...deswegen schreib ich doch hier. Die Akte liegt auch schon seit Dienstag bei mir. Die Verfügung ist vom 25.05 (war ja im Urlaub)

Also wie gesagt hab in der ersten Version abgerechnet:
Wert: 75.000,00
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

So, nachdem mir jetzt das Gericht geschrieben hat, hab ich des so verstanden:

Wert: 75.000,00 €
0,8 VG nach 3101
1,0 EG

Keine Terminsgebühr, da diese schon in den anderen Verfahren beglichen worden ist und diese beiden Gebühren bereits mehr wären als eine 1,2 TG aus 75.000,00 €.
_________
Aber ich weiß nicht ob das richtig ist, schließlich hab ich ja in diesem dritten Verfahren auch einen Termin wahr genommen.

wenn Du des Rätsels Lösung weißt, wärst Du so lieb mir diese mitzuteilen? Würde die Akte gerne vom Tisch haben und beschäftige mich schon die ganze Zeit damit und mit sämtlichen büchern, aber irgendwie komm ich nicht weiter.
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#7

04.06.2009, 11:59

MUss hier nicht auch der Mehrvergleich berücksichtigt werden Jojo?

Gegenstandswert: 7.500,00 €
0,8 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3101 VV RVG 329,60 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG 412,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG (Wert: 75.000,00 € ) 1.503,50 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,50 aus Wert 82500,00 € berücksichtigt -
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 2.265,10 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 430,37 €
Gesamtbetrag 2.695,47 €

also so dann?
LG Grübchen
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#8

04.06.2009, 12:03

Dann versuche ich es nochmal...

Ich würde abrechnen:

1,3 VG aus 7.500,00
1,2 TG aus 7.500,00
1,0 aus 75.000,00

Über den Rest hast Du doch schon eine 1,3 VG und 1,2 TG in den anderen Verfahren abrechnet, oder?

Die Einigungsgebühr bemängeln Sie ja bei Dir nicht....
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#9

04.06.2009, 12:21

Aber warum kein Mehrvergleich? Ich würde den abrechnen, Verfahren wurde ja auf 7.500 und Vergleich auf 75.000 gesetzt.
LG Grübchen
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#10

04.06.2009, 12:34

Die Ansprüche sind ja anhängig, nur in einem anderen Verfahren... Ich weiß es aber nicht... Mit der Vergleichsgebühr bin ich mir nicht sicher...

@Plumbum: Was hast Du denn bei der Vergleichsgebühr abgerechnet... Das muss ja richtig gewesen sein...
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