PKH i. H. v. 250 EURO?

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schatz
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#1

03.06.2009, 10:33

Hallo,

hab ein Anliegen.

Wir haben ein Beschluss über PKH bekommen. Darin steht.

"Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe in Höhe von 250 EURO bewilligt."

Erhalten wir für die Angelegenheit nur 250 EURO? Muss der Rest dem Mandanten in Rechnung gestellt werden? Wie füll ich den PKH-Antrag aus?

Entstanden wäre uns:

1,3 VG = 319,80
1,2 TG = 295,20
1,0 EG = 246,00
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jojo
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#2

03.06.2009, 10:42

Versteh ich nicht: Wegen eines Wertes von 250,00 ? Dann könnt ihr eure Gebühren gegenüber der LK nur nach 250,00 abrechnen (Teil-PKH)

Oder wegen euerer Gebühren, weil da eine RS mit Selbstbeteiligung ist ?

Käme da auf den Wortlaut des Beschlusses an.
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#3

03.06.2009, 10:47

Also Wortlaut des Beschlusses:

Es ergeht der folgende

Beschluss

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe i. H. v. 250 EURO unter Beiordnung von RA zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt bewilligt. Die Bwilligung erfolgt mit der Maßgabe, das der Kläger derzeit keinen eigenen Beitrag zur Prozessführung zu leisten braucht.
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#4

03.06.2009, 10:58

RS hat unser Mandant nicht. Mein Chef meinte, dass der Streitwert nicht auf 250 EURO festgestzt wurde sonder nur die Gebühren....
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jojo
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#5

03.06.2009, 11:03

Ich würde dann 250,00 abrechnen.
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#6

03.06.2009, 11:06

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#7

03.06.2009, 11:09

Und was ist mit dem Rest? Eigentlich bekämen wir ja weit aus mehr an Gebühren...
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#8

03.06.2009, 11:19

Also erstmal stimme ich jojo zu. Und JSanny. Das is ja mal ein echt "heißer" PKH-Beschluss.

Den Rest eurer Vergütung müsstet ihr dann eurem Mandanten in Rechnung stellen. Der Mandant ist ja immer noch Kostenschuldner Nr. 1 für den Anwalt.

Rechnung an den Mandanten über alle Gebühren abzgl. der 250 € PKH-Bewilligung.
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Gut. Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur ein Kreuz. Der Nächste.
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#9

03.06.2009, 11:33

Kannte bisher auch nur den Fall, dass PKH für einen bestimmten Streitwert bewilligt wird. Man lernt nie aus.

Den Rest musst Du Dir vom Mandanten holen.
LG Grübchen
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jojo
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#10

03.06.2009, 11:55

Ich hatte das höchstens bei einer selbstbeteiligung bei einer Rechtschutzversicherung: Da wurde für die Selbstbeteiligung PKH bewilligt.

Aber der richterliche Wille ist hatl manchmal unergründlich...
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