MMhhh dann mach ich es einfach so, dass ich 250 EURO mit Staatskasse abrechne und den Rest über den Mandanten.
Ich berichte über den Ausgang..
PKH i. H. v. 250 EURO?
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3162
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Hätte ich auch fast drauf getippt, aber der Wortlaut des Beschlusses lautet anders. Ich würde daraufhin Gebühren bis zu 250,00 auszahlen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Ich würd auch die 250,00 € abrechnen und hätte jetzt auch auf SB getippt.
Ist jetzt ein bißchen OT, aber ich hab noch nen besseren Beschluss:
...der klagenden Partei wird für den 1. Rechtszug Prozesskostenhilfe in Höhe der Eigenbeteiligung von 150,00 € bewilligt. Die Beiordnung des Ra wird abgelehnt.
So, und jetzt versucht mal an die Kohle zu kommen.
Wir haben versucht den Betrag abzurechnen, ging nicht wegen fehlender Beiordnung. Wir haben ein Schreiben der Mandantin vorgelegt, worin sie um Auszahlung des Betrages an uns bittet, da sie die SB zahlen müsse. Will Richterin auch nicht machen und teilt mit, dass dies nur eine Umgehung der Zurückweisung der Beiordnung sei. Wir sollen den Antrag zurücknehmen. Machen wir aber nicht. Soll sie mal entscheiden.
Ist jetzt ein bißchen OT, aber ich hab noch nen besseren Beschluss:
...der klagenden Partei wird für den 1. Rechtszug Prozesskostenhilfe in Höhe der Eigenbeteiligung von 150,00 € bewilligt. Die Beiordnung des Ra wird abgelehnt.
So, und jetzt versucht mal an die Kohle zu kommen.
Wir haben versucht den Betrag abzurechnen, ging nicht wegen fehlender Beiordnung. Wir haben ein Schreiben der Mandantin vorgelegt, worin sie um Auszahlung des Betrages an uns bittet, da sie die SB zahlen müsse. Will Richterin auch nicht machen und teilt mit, dass dies nur eine Umgehung der Zurückweisung der Beiordnung sei. Wir sollen den Antrag zurücknehmen. Machen wir aber nicht. Soll sie mal entscheiden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3162
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Na, da brauch sie die Gerichtskosten bis zu 150,00 zu zahlen, würde ich sagen.
RA-Kosten gäbe es mangels Beiordnung nicht.
RA-Kosten gäbe es mangels Beiordnung nicht.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 54
- Registriert: 01.05.2009, 11:59
- Wohnort: Eckernförde
Einmal zurück zum 1. PKH-Beschluss:
Kann man den Rest wirklich vom Mandanten holen? Im Beschluss steht doch auch drin:
"Die Bwilligung erfolgt mit der Maßgabe, das der Kläger derzeit keinen eigenen Beitrag zur Prozessführung zu leisten braucht."
Kann man den Rest wirklich vom Mandanten holen? Im Beschluss steht doch auch drin:
"Die Bwilligung erfolgt mit der Maßgabe, das der Kläger derzeit keinen eigenen Beitrag zur Prozessführung zu leisten braucht."
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wie will man sonst an die Kohle kommen? Zu bedenken ist, dass hier [bcolor=#BFFFBF]TEIL[/bcolor]-PKH bewilligt wurde. Vom Mandanten holt man das Geld, das durch die PKH gerade nicht abgedeckt ist. Somit sollen keine Bedenken bestehen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Weiß nicht, ob das so problemlos durchgeht. Bei "normaler PKH" darfst du ja auch nicht die Differenz beim Mandant geltend machen... Wäre damit vorsichtig!Grübchen hat geschrieben: Den Rest musst Du Dir vom Mandanten holen.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra