Hallo liebe Gemeinde,
steh mal wieder auf dem Schlauch und mein Cheffchen sitzt mir im Nacken:
Zum ersten Mal (seit ich hier bin jedenfalls) wurde einem Mandanten als Beklagten die PKH versagt. Das LG begründet mit mangelnder Erfolgsaussicht... bla bla...
Cheffe meint, wir sollten Beschwerde einlegen, doch nun meine Probleme: Nach Zöller 127 ist doch nur der Mandant beschwerdeberechtigt und nicht wir als Prozeßbevollmächtigte oder? Wohin schicke ich denn die Beschwerde, ans LG (sagt Chef) oder ans OLG (so denke ich)?
Gibt es vielleicht irgendwo ein Muster für sowas? Eine Begründung soll ich übrigens nachreichen, um wenigstens die Frist zu wahren.
Bitte, bitte helft mir.
LG Sabine
PKH für Mandanten (Beklagter) abgelehnt - Beschwerde wohin?
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Wir legen für unseren Mandanten die Beschwerde ein und zwar bei dem Gericht, welches die Entscheidung erlässt, wenn der Beschwerde von dort nicht abgeholfen wird, gibt das Gericht die Beschwerde weiter an das Gericht der nächsten Instanz....
Du machst einen normalen Schriftsatz, wo die sofortige Beschwerde einlegst...
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Hallo Katharina80,
vielen Dank für Deine Hinweise (hat der Alte doch recht gehabt ). Noch eine Frage: kann ich eine Begründung nachreichen, sagen wir mal innerhalb von 14 Tagen?
LG Sabine
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LG Sabine
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Die Frist für die Beschwerde in PKH-Sachen ist ja 1 Monat, soweit ich weiß... Wann läuft die Frist denn ab?
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Hallo,
die Frist läuft am Freitag ab.
LG Sabine
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Jetzt bin ich leider ein wenig überfragt... Ich denke schon, dass es gut, da Du ja das Rechtsmittel rechtzeitig einlegst... Aber wissen tu ich das nicht... Sorry...