Beratungsschein Abrechnung bei soz. Angelegenheit

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Lucy Planlos
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#1

25.05.2009, 12:14

Moin moin!
ich steh gewaltig auf dem Schlauch und habe keine brauchbare Vorlage gefunden.

wir möchten folgendes abrechnen:
Beratungsschein in sozialrechtlicher Angelegenheit; Kunde wurde beraten und gg. dem Amt vertreten, kein Widerspruch eingelegt.

was kann da angesetzt werden?

Vielen dank für ein wenig Starthilfe in die neue sonnige Woche:-)
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LuzZi
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#2

25.05.2009, 13:09

Egal in was für einer Angelegenheit Beratungshilfe gewährt wird, du kannst nur nach 2500 pp. abrechnen. Hier sodann 70,-- € + Auslagen + Mwst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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