Moin moin!
ich steh gewaltig auf dem Schlauch und habe keine brauchbare Vorlage gefunden.
wir möchten folgendes abrechnen:
Beratungsschein in sozialrechtlicher Angelegenheit; Kunde wurde beraten und gg. dem Amt vertreten, kein Widerspruch eingelegt.
was kann da angesetzt werden?
Vielen dank für ein wenig Starthilfe in die neue sonnige Woche:-)
Beratungsschein Abrechnung bei soz. Angelegenheit
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Egal in was für einer Angelegenheit Beratungshilfe gewährt wird, du kannst nur nach 2500 pp. abrechnen. Hier sodann 70,-- € + Auslagen + Mwst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.