Gebühr bei Beschwerde bezügl. der Bewilligung von PKH

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NancyA
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#1

20.05.2009, 14:12

ich hoffe ich bin hier richtig...

soll eine kostenrechnung an mdt. machen...haben beschwerde beim ag bezüglich der bewilligung von pkh eingelegt...

mein chef meint das gibt eine 1,6 gebühr...wegen beschwerdeverfahren...ist das richtig?

kann mir jemand die nummer sagen?

danke schonmal....
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romex
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#2

20.05.2009, 14:23

Also wenn überhaupt, dann gibt es für ein Beschwerdeverfahren eine 0,5 nach Nr. 3500.

Dein Chef kann doch die Ablehnung von PKH nicht gleichsetzten mit der Nichtzulassung einer Berufung oder Revision! (Nur dann gibt es die 1,6!)

In Deinen Fall aber (ich hab mich mal im Enders schlau gemacht) kannst Du bei Ablehnung der PKH eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 abrechnen. Das Prüfungsverfahren und der Zivilprozess sind aber eine gebührenrechtliche Angelegenheit.
(Enders, 12. Aufl, RN 1258)
Liebe Grüße,
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Adora Belle
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#3

20.05.2009, 14:41

Die Beschwerde gegen die Ablehnung wird aber trotzdem nach 3500 abgerechnet.

Deine Fundstelle, romex, bezieht sich darauf, daß für das PKH-Prüfungsverfahren gegenüber der Mandantin die 1,0 abgerechnet werden kann. Diese sind auf die VG für das Hauptverfahren anzurechnen, wenn gezahlt, egal ob PKH letztlich gewährt wurde oder nicht.
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romex
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#4

20.05.2009, 14:45

haben beschwerde beim ag bezüglich der bewilligung von pkh
OK... hatte ich einen Denkfehler... natürlich ist ein Prüfungsverfahren nicht dasselbe wie eine Beschwerde... Sorry! Also wie oben geschrieben: Beschwerde löst eine 0,5 Gebühr aus gem. 3500 VV!
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Sveiny
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#5

26.06.2009, 09:22

Klasse Antwort.

Habe hier jetzt auch eine Sache liegen, wo mein Chef mich gefragt hat welche Gebühren entstehen. Habe mich zuerst im RVG dumm und dämlich gesucht. Dann habe ich mal hier geschaut.
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