Beratungshilfe falsch abgerechnet

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streifenhörnchen81
Forenfachkraft
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#1

19.05.2009, 09:51

Hallo!

Wir haben bei einer Beratungshilfeabrechnung leider übersehen die uns noch zustehende Einigungs-bzw. Erledigungsgebühr mit anzusetzen.


Da die Abrechnung schon im März erstellt und an das Gericht geschickt wurde, haben wir unsere Kosten natürlich schon bekommen.


Können wir die Einigungsgebühr vielleicht noch irgendwie nachträglich bekommen?
Gina

#2

19.05.2009, 09:52

Nachberechnungen sind immer möglich. Entsprechende Begründung drunter und "sorry für Büroversehen", dann sollte das kein Problem darstellen. Die Vergütung ist entstanden, da habt ihr auch Anspruch drauf.
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