Kostenausgleichung bei PKH
Verfasst: 13.05.2009, 12:42
Hallo, vielleicht kann mir jemand mal kurz auf die Sprünge helfen. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Unsere Partei hat PKH bewilligt bekommen. Die PKH-Gebühren sind auch schon von der Staatskasse gezahlt worden. Es ist ein Vergleich geschlossen worden, wonach die Kosten des Rechtsstreits von unserer Pt. zu 12% und der Gegenseite zu 88% zu tragen sind. Streitwert 1.000,00 deshalb PKH-Gebühren und Wahlanwaltsgebühren gleich.
Mach ich jetzt einfach einen normalen KfA navch § 106 ZPO oder 126 ZPO???
Unsere Partei hat PKH bewilligt bekommen. Die PKH-Gebühren sind auch schon von der Staatskasse gezahlt worden. Es ist ein Vergleich geschlossen worden, wonach die Kosten des Rechtsstreits von unserer Pt. zu 12% und der Gegenseite zu 88% zu tragen sind. Streitwert 1.000,00 deshalb PKH-Gebühren und Wahlanwaltsgebühren gleich.
Mach ich jetzt einfach einen normalen KfA navch § 106 ZPO oder 126 ZPO???